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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum09 / 2006 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 09 / 2006



Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 259/05 vom 28.09.2006

Rechtsgebiete:HWG, UWG
Leitsatz:1. Werden zwei Arzneimittel im Rahmen gesonderter Zulassungsstudien jeweils gegen dieselbe Kontrollmedikation getestet, sind in der Regel nicht die isolierten Messergebnisse der sog. Studienarme, sondern nur das Verhältnis des jeweiligen Studienarms zum jeweiligen Kontrollarm unmittelbar vergleichbar.

2. Der -falsche- Eindruck einer unmittelbaren Vergleichbarkeit der isolierten Messergebnisse der sog. Studienarme, kann sich - auch bei einer Darstellung in zwei getrennten Blockdiagrammen - aus der im Übrigen identischen grafischen Gestaltung ergeben.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 259/05



OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 78/05 vom 28.09.2006

Rechtsgebiete:UWG
Leitsatz:Der kostenlose Abdruck privater Gelegenheitsanzeigen in einer Fachzeitschrift ist als allgemeine Marktbehinderung wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zu beanstanden (im Anschluss an BGH GRUR 1991, 616 - Motorboot-Fachzeitschrift).
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 78/05

OLG-HAMBURG – Beschluss, III-104/06 vom 27.09.2006

Rechtsgebiete:BtMG, StGB
Leitsatz:Bei Besitz von Betäubungsmitteln in geringfügigen Mengen kommt trotz einschlägiger Vorstrafen und laufender Bewährung die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe gemäß § 47 Abs. 1 StGB nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, III-104/06

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 214/05 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:HWG, UWG
Leitsatz:1. Der Begriff der "dauerhaften Kontrollierbarkeit" wird von den angesprochenen Fachkreisen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in dem Sinne verstanden, dass bei einem zur Behandlung der Psoriasis (Schuppenflechte) zugelassenen Arzneimittel zwar nicht von einer unbegrenzten, aber von einer - gegenüber den bisherigen medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten - erheblich längeren Anwendungsdauer von deutlich mehr als einem Jahr auszugehen ist, und dass diese Behandlung - bei Respondern - zu einer Beherrschung der Psoriasis-Symptome, d.h. zu einer Verbesserung der Krankheitssymptome um mindestens 50% führt.

2. Der Begriff der "Dauertherapie" wird von den angesprochenen Fachkreisen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in dem Sinne verstanden, dass ein zur Behandlung der Psoriasis (Schuppenflechte) zugelassenen Arzneimittel zwar nicht unbegrenzt, aber - gegenüber den bisherigen medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten - erheblich länger, nämlich deutlich länger als ein Jahr angewendet werden kann.

3. Zu den methodischen Anforderungen an medizinische Studien, mit deren Ergebnissen werbliche Aussagen für Arzneimittel wissenschaftlich abgesichert werden sollen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 214/05


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