JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 02 / 2006
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | HWG, UWG |
| Leitsatz: | Die Werbeangaben "anhaltende Wirksamkeit" bzw. "lang anhaltende Verbesserung der Symptomatik" - jeweils wie geschehen in einem Werbefolder für Fachkreise - sind nicht irreführend. Das so beworbene Arzneimittel gegen Schuppenflechte ist zwar für eine kürzere Anwendungsdauer (maximal 24 Wochen) zugelassen als ein Konkurrenzprodukt (30 Monate). Dieser Unterschied spielt aber für das Verkehrsverständnis der Werbeangaben keine Rolle. "Anhaltend" bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, aber auch für die Fachkreise nur "(länger) andauernd", es ist offensichtlich eine wertende Angabe von unscharfer Bedeutung. Das Konkurrenzpräparat mit der längeren Anwendungsdauer wird in der Werbung nicht erwähnt, im Werbefolder werden ausdrücklich Tabellen mit wesentlich kürzeren Anwendungszeiten gezeigt. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 193/05 | |
| Rechtsgebiete: | WZG, MarkenG |
| Schlagworte: | AOL I |
| Leitsatz: | 1. Für die Schutzfähigkeit einer Zeichenfolge unter der Geltung von § 4 WZG ist erforderlich, dass diese als Wort aussprechbar und auch tatsächlich in dieser Weise ausgesprochen wird. Der Umstand, dass eine zwei Vokale enthaltende Buchstabenkombination irgendwie artikulierbar ist bzw. theoretisch wie ein Wort ausgesprochen werden könnte, reicht für die Schutzfähigkeit nicht aus. 2. Für Entstehung eines inländischen Kennzeichenrechts reicht es nicht aus, dass das Unternehmenskennzeichen auf einer (ausländischen) Internet-Domain mit *.com-Endung erscheint, die auch im Inland abrufbar ist. Für die Annahme einer Benutzungsaufnahme im Inland ist darüber hinaus zumindest erforderlich, dass die Homepage einen hinreichenden Inlandsbezug aufweist. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 3/05 | |
| Rechtsgebiete: | RVG VV, IRG |
| Schlagworte: | Gebührenanspruch des bestellten Beistands in Auslieferungsverfahren |
| Leitsatz: | In Auslieferungsverfahren steht dem nach § 40 Abs. 2 IRG bestellten Beistand neben der Verfahrensgebühr (VV 6100 RVG) und den Auslagenpauschalen regelmäßig keine Terminsgebühr gemäß VV 6101 RVG für die Teilnahme an dem Termin zu, in dem dem Betroffenen vom Amtsgericht lediglich der die Auslieferungshaft anordnende Senatsbeschluß verkündet wird. Die bloße Verkündung des Auslieferungshaftbefehls ist keine Verhandlung im Sinne der Nr. 6101 RVG. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, Ausl 24/05 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, HWG, UWG |
| Leitsatz: | 1.) Wird innerhalb der Fachkreise für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit dem Hinweis "Neu" geworben, so bezieht das der Verkehr regelmäßig auf die Markteinführung des Mittels, nicht aber auf den Zeitpunkt der arzneimittelrechtlichen Zulassung. Bei einem unbetont gestalteten Hinweis "Neu" wird man nicht annehmen, das Mittel sei in jeder Hinsicht neu. 2.) Nur Pflichtangaben nach dem AMG oder sonst gestattete Angaben fallen wegen der notwendigen Normkorrektur nicht unter den grundsätzlich weiten HWG-Werbebegriff; bei sonstigen Zusatzangaben ist das HWG aber anzuwenden. 3.) Die Angabe "Zur Behandlung von Bluthochdruck" auf der Arzneimittel-Faltschachtel ist keine Pflichtangabe des Arzneimittels (§ 10 Abs. 1 Satz 1 AMG) und auch keine "weitere" Angabe im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 3 AMG, wenn sie die Anwendungsgebiete nur teilweise anführt und insoweit der Fachinformation widerspricht. 4.) Die Ausnahme des § 11 Abs. 1 Nr. 6 AMG gilt für Pflichtangaben der Packungsbeilage, die entfallen können, wenn sie auf dem Behältnis stehen; § 11 Abs. 1 Nr. 6 AMG gilt aber nicht für Angaben auf dem Behältnis, soweit sie Pflichtangaben aus der Packungsbeilage nur auszugsweise wiederholen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 192/05 | |