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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum12 / 2005 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 12 / 2005



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 200/04 vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:MarkenG, GMV
Schlagworte:"Miss 17"
Leitsatz:1. Wenn die Voraussetzungen einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für eine durch diese begangene Markenverletzung vorliegen, haftet er als Täter auch für fahrlässig begangene Verletzungen. Er wird nicht dadurch zum Gehilfen, dass er auf Weisung des Gesellschafters gehandelt hat.

2. Als Folge der Markenverletzung kann der Geschäftsführer auch auf Ersatz der Kosten in Anspruch genommen werden, die in einem vorangegangenen Verfügungsverfahren gegen die GmbH entstanden sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Geschäftsführer nicht nur zum Zeitpunkt der Kennzeichenverletzung Geschäftsführer war, sondern auch noch während der gerichtlichen Insanspruchnahme der GmbH.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 200/04



OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 36/05 vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:MarkenG
Schlagworte:combit/kompit.de
Leitsatz:1. Die Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2 MarkG wird bei einer Internetdomain, die zeichenähnlich mit der prioritätsälteren Klagemarke ist, nicht dadurch aufgehoben, dass der das Internet nutzende Verbraucher bei der Wahrnehmung von Domains auf kleinste Unterschiede in der Schreibweise achtet.

2. Die markenrechtliche Verwechslungsgefahr wird regelmäßig nicht durch den Inhalt der Internetseite beseitigt, deren Domainname mit der Klagemarke zeichenähnlich ist.

3. Der Umstand, dass der Inhaber der Klagemarke eine mit dieser gleichlautende Internetdomain besitzt, schließt nicht die Verwechslungsgefahr zwischen der Marke und dem zeichenähnlichen Domainnamen (Verletzungszeichen) aus.

4. Ein nach § 53 Abs. 3 BRAGO bestellter Vertreter ist nicht gehalten, in der mündlichen verhandlung zu offenbaren, dass er für einen anderen postulationsfähigen Rechtsanwalt handelt, wenn sich dieses aus anderen, sich aus der Verfahrensakte ergebenden Umständen ergibt (Anschluß an BGH NJW 1999, 365).
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 36/05

OLG-HAMBURG – Beschluss, 8 W 208/05 vom 01.12.2005



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