JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 08 / 2005
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 Wx 60/05 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Schlagworte: | LOTTO-Card |
| Leitsatz: | 1. Zwar ist die Ausübung des Markenrechts grundsätzlich auf Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, die Gewährleistung der Herkunft der Waren gegenüber den Verbrauchern zu gewährleisten, beeinträchtigen kann. Eine "ernsthafte" markenmäßige Benutzung einer Marke setzt aber nicht notwendigerweise voraus, dass mit den eingetragenen Waren und Dienstleistungen ausnahmslos unmittelbar auf das konkret geschützte Produkt selbst bezogene wirtschaftliche Interesse verfolgt werden, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder sichern. 2. Als rechtserhaltend sind auch solche Markenverwendungen anzuerkennen, die sich nicht im Kern der eigentlichen Geschäftstätigkeit des Markeninhabers bewegen, sondern in einem Randbereich zur Unterstützung des Hauptgeschäfts der Marke nutzen, wie dies z.B. bei Merchandisingprodukten oder Kundenbindungsmaßnahmen (hier: Kundenkarten in Form sog. LOTTO-Cards) der Fall ist, selbst wenn diese ohne unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht ausgegeben bzw. vertrieben werden. 3. In diesem Fall bedarf der Schutz im Rahmen eines weiten Obergriffs des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses allerdings einer sachgerechten Beschränkung auf den tatsächlich verwirklichten Nutzungsumfang. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 94/04 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Preisvergleich für Vermittlung von Telefongesprächen |
| Leitsatz: | 1. Eine vergleichende Werbung kann irreführend und damit unlauter im Sinne von §§ 3, 5, 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG sein, wenn wesentliche Umstände der miteinander verglichenen Leistungen verschwiegen werden und hierdurch bei dem Verbraucher ein "schiefes Bild" entsteht. 2. Zur Begehungsgefahr bei in Bezug auf die konkrete Verletzungshandlung im Kern gleicher Handlungen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 197/04 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | 1. Es ist nicht generell unlauter, in einem Werbevergleich die Werbeträgerkontakte von Pressemedien nach der Media-Analyse mit der durchschnittlichen Sehbeteiligung von Fernsehsendungen nach dem GfK-Panel zu vergleichen, und zwar auch dann nicht, wenn es eine bessere Vergleichsmethode inzwischen geben sollte. 2. Der Werbevergleich ist aber unsachlich (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG), wenn in der Werbung für eine Zeitschrift deren Werbeträgerkontakte den ermittelten Werten für die durchschnittliche Sehbeteiligung einer Fernsehsendung mit Formulierungen gegenübergestellt werden, die eine generelle und vorbehaltlose Vergleichbarkeit der Zahlenwerte suggerieren (hier: "1,1 Millionen sehen samstags ..." bzw. "2,3 Millionen lesen montags ..."). |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 U 133/04 | |