( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum07 / 2005 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 07 / 2005



Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Beschluss, 1 Ws 92/05 vom 29.07.2005

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:1. Bei der Entscheidung über Nichteignung eines Adhäsionsantrages gemäß § 406 Abs. 1 Satz 4 StPO handelt es sich um eine Ermessensentscheidung.

2. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist eine Abwägung zwischen den Interessen der Geschädigten, ihre Ansprüche in einem Adhäsionsverfahren durchzusetzen, und den Interessen des Staates, seinen Strafanspruch möglichst effektiv zu verfolgen sowie dem Interesse des Angeklagten an einem fairen und schnellen Verfahrensfortgang vorzunehmen. Den Opferinteressen kommt dabei ein hohes, aber nicht von vornherein ein überwiegendes Gewicht zu.

3. Auch nach der Änderung der Adhäsionsvorschriften durch das OpferRRG können die in der Rechtsprechung für den früheren Rechtszustand entwickelten Grundsätze zur Ungeeignetheit eines Adhäsionsantrages im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bei der Entscheidung gemäß § 406 Abs.1 Satz 4 StPO berücksichtigt werden.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 1 Ws 92/05



OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Ws 166/05 vom 27.07.2005

Rechtsgebiete:StGB
Leitsatz:1. Bei in Betracht kommendem Eintritt der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen ist die Entscheidung zur Ausnahme gemäß § 68 Abs. 2 StGB und zur Ausgestaltung der Maßregel gemäß §§ 68 a ff. StGB gehindert, wenn offen ist, ob und wann die vollständige Vollstreckung der Freiheitsstrafe eintreten wird (hier: wenige Tage Strafrest, aber Untertauchen des Verurteilten nach Nichtrückkehr vom Ausgang).

2. Gleiches gilt, wenn zwar die den gesetzlichen Eintritt der Führungsaufsicht veranlassende Freiheitsstrafe vollständig vollstreckt ist, aber der Verurteilte während der Anschlussvollstreckung einer weiteren Freiheitsstrafe vom Ausgang nicht zurückgekehrt und anschließend untergetaucht ist.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 Ws 166/05

OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Ws 165/05 vom 27.07.2005

Rechtsgebiete:StGB
Leitsatz:1. Bei in Betracht kommendem Eintritt der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen ist die Entscheidung zur Ausnahme gemäß § 68 Abs. 2 StGB und zur Ausgestaltung der Maßregel gemäß §§ 68 a ff. StGB gehindert, wenn offen ist, ob und wann die vollständige Vollstreckung der Freiheitsstrafe eintreten wird (hier: wenige Tage Strafrest, aber Untertauchen des Verurteilten nach Nichtrückkehr vom Ausgang).

2. Gleiches gilt, wenn zwar die den gesetzlichen Eintritt der Führungsaufsicht veranlassende Freiheitsstrafe vollständig vollstreckt ist, aber der Verurteilte während der Anschlussvollstreckung einer weiteren Freiheitsstrafe vom Ausgang nicht zurückgekehrt und anschließend untergetaucht ist.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 Ws 165/05

OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Ws 146/05 vom 26.07.2005

Rechtsgebiete:StGB
Leitsatz:Ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straffälligkeit setzt grundsätzlich voraus, dass der Verurteilte vor Begehung der neuen Straftat Kenntnis von seiner früheren Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe - nicht hingegen notwendig von deren Vollstreckungsaussetzung und vom Lauf der Bewährungszeit - erlangt hat.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 Ws 146/05


Seite:   1  2  3  4 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamburg/uebersicht-2005-07

"Oberlandesgericht Hamburg - Entscheidungen 07 / 2005 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN