JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 04 / 2005
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| Rechtsgebiete: | TabakStG, UWG |
| Schlagworte: | "West Single Packs" |
| Leitsatz: | 1. § 2 Abs.2 Nr.2 TabakStG ist keine Norm, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. 2. Die Herstellerin von Tabakwaren handelt nicht unlauter, wenn sie im Einklang mit der Rechtsauffassung der Steuerzeichenstelle und des Bundesfinanzministeriums ein bestimmtes Tabakprodukt als Feinschnitt und nicht als Zigarette versteuert und vertreibt. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 33/04 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, ZPO |
| Leitsatz: | 1. (a) Die Werbeangabe "GGG DSL-Tarife - 6 Monate kostenlos nutzen" ist in unerläuterter Form irreführend, wenn nur die Grundgebühr für die ersten 6 Monate entfällt und der DSL-Internetzugang nur insoweit kostenlos genutzt werden kann, bis die in der Grundgebühr enthaltenen monatlichen Zeit- oder Volumenkontingente aufgebraucht sind. (b)Von der gegenteiligen (fehlerhaften und unzutreffenden) Feststellung des Landgerichts zur Verkehrsvorstellung kann das Berufungsgericht aus eigener Sachkunde auch dann abweichen, wenn die Kammer für Handelssachen mit ehrenamtlich tätigen Handelsrichtern entschieden hat. 2. Wird im Internet für einen Internet-Zugangsvertrag geworben und im Zusammenhang damit auf dieser Internetseite für Waren mit Preisangaben geworben, so ist die Preiswerbung irreführend, wenn nicht auf die zusätzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen wird. Der Umstand, dass erst beim Bestellvorgang auf die Versandkosten hingewiesen wird, beseitigt die Irreführung nicht. 3. Die Beschlussverfügung ist ordnungsgemäß vollzogen, wenn sie an die Antragsgegnerin persönlich zugestellt worden ist, weil die Antragstellerin von der Bestellung der Rechtsanwälte zu Prozessbevollmächtigten (so in der Schutzschrift) keine Kenntnis hatte. Wenn das Gericht im Rubrum der Beschlussverfügung die Rechtsanwälte nicht aufführt, muss die Antragstellerin hierzu nicht weiter nachforschen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 222/04 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | "TV Digital" |
| Leitsatz: | 1. Der Verleger einer Fernsehzeitschrift muss nicht in einer den realen Marktverhältnissen bei der TV-Nutzung entsprechenden Weise über das Programmangebot der verschiedenen Fernsehsender berichten. Dies widerspräche den Grundsätzen der freien verlegerischen Entscheidung im Hinblick auf Inhalt und Ausrichtung von Presseerzeugnissen . 2. Es kann nicht als wettbewerbswidrige redaktionelle Werbung verboten werden, wenn eine Fernsehzeitschrift mit dem Titel "TV Digital" ihren redaktionellen Schwerpunkt auf das Programm des Fernsehsenders Premiere legt, der jedenfalls bisher der einzige Anbieter von digitalen Pay-TV- Programmen in Deutschland war. Der Verkehr erkennt, dass es sich bei "TV Digital" um eine "Special-Interest-Zeitschrift" handelt. 3. Dies gilt auch dann, wenn zwischen dem Fernsehsender Premiere und dem Verleger der Zeitschrift "TV Digital" eine Vertriebskooperation besteht, wenn der Kooperationsvertrag vorsieht, dass die redaktionelle Freiheit des Verlags nicht beschränkt werde. Der Verlag ist auch nicht verpflichtet, den Leser auf das Bestehen einer Vertriebskooperation mit dem Fernsehsender Premiere hinzuweisen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 96/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Hat ein Wettbewerber in einem Prozessvergleich ein Unterlassungsversprechen abgeben, so fehlt dem Gläubiger für ein erneutes Gerichtsverfahren (hier: Verfügungsverfahren) nach weiteren Zuwiderhandlungen, in dem ein identischer Unterlassungstitel zwischen denselben Parteien erstritten werden soll, das Rechtsschutzinteresse. Der Gläubiger kann wegen der neuen Zuwiderhandlungen aus dem Titel des Prozessvergleichs (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) das Ordnungsmittelverfahren betreiben (§ 890 Abs. 2 ZPO). Das Rechtsschutzinteresse für einen Zweit-Titel besteht auch dann nicht, wenn die im Prozessvergleich versprochene Vertragsstrafe für die neuen Verstöße unangemessen niedrig sein sollte. Ein etwaiger Verzicht auf das Antragsrecht nach § 890 Abs. 2 ZPO oder andere vollstreckungshindernde Absprachen zum Prozessvergleich sind gegebenenfalls zu kündigen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 223/04 | |
"Oberlandesgericht Hamburg - Entscheidungen 04 / 2005 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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