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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum01 / 2005 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 01 / 2005



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 38/04 vom 20.01.2005

Rechtsgebiete:MarkenG
Schlagworte:"Ahoj-Brause"
Leitsatz:1. Die deutsche Wort/Bildmarke "Ahoj-Brause" ( Nr.1142671 ), eingetragen für verschiedene Waren der Klassen 30 und 32, insbesondere Brauselimonade, Brausepulver und Brausebonbons, ist eine bekannte Marke im Sinne des § 14 Abs.2 Nr.3 MarkenG und kann daher vom Markeninhaber auch für Waren außerhalb des Warenähnlichkeitsbereichs - hier : Textilien - lizensiert werden. Der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz ist für die aus der Verletzung von § 14 Abs.2 Nr.3 MarkenG folgenden Ansprüche aktivlegitimiert.

2. Die Verwendung der Marke "Ahoj-Brause" auf der Frontseite eines im Übrigen unbedruckten weißen T-Shirts erfolgt kennzeichenmäßig.

3. Der durch den Vertrieb mit dem T-Shirt "Ahoj-Brause" erzielte Gewinn ist allein auf die Kennzeichenverletzung zurückzuführen und ohne Abschlag als Schadensersatz zu leisten ( Abgrenzung zu OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 274 )
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 38/04



OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 Vollz(Ws) 123/04 vom 18.01.2005

Rechtsgebiete:StVollzG
Leitsatz:Wird Gefangenen anlässlich eines Festes in der JVA die Annahme von Sachgeschenken gestattet, dann bleiben nach dem Rechtsgedanken der Nr. 2 Satz 3 der Verwaltungsvorschriften zu § 46 StVollzG Geldzuwendungen, die ein Gefangener statt eines Sachgeschenks von dritter Seite erhält, bis zu dem für den Ersatzeinkauf festgesetzten Höchstbetrag bei der Berechnung des Taschengeldes unberücksichtigt.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 Vollz(Ws) 123/04

OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Wx 103/04 vom 17.01.2005


OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 Ws 176/04 vom 04.01.2005

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Leitsatz:Der mit der Leitung eines behördlichen Planfeststellungsverfahrens und der in diesem Verfahren erfolgenden Anhörung betraute Beamte ist nicht tauglicher Täter des § 339 StGB.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 Ws 176/04


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