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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum01 / 2005 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 01 / 2005



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Beschluss, 5 W 150/04 vom 31.01.2005

Rechtsgebiete:UWG, ZPO
Schlagworte:Fristverlängerung für Unterwerfung
Leitsatz:1. Hat der Verletzte den Verletzer abgemahnt und ihm hierbei Fristen gesetzt, kann er bei einem späteren Streit über die Kostentragungspflicht nicht geltend machen, einer Abmahnung hätte es überhaupt nicht bedurft.

2. Ist die in einer Abmahnung gesetzte Äußerungsfrist zu kurz bemessen und beanstandet dies der Verletzer zu Recht, so muss die von ihm verlangte Fristverlängerung konkret sein, um eine dahingehende Verpflichtung des Verletzten auszulösen. Auf einen indifferenten und unpräzisen Wunsch, die Angelegenheiten kurzfristig zunächst noch mit dem Mandanten besprechen zu wollen, muss sich der Verletzte nicht einlassen, so lange der Verletzer nicht zugleich eindeutig zu erkennen gibt, bis zu welchem Zeitpunkt er reagieren wird.

3. In einem solchen Fall besteht auch keine Verpflichtung des Verletzten, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte zunächst noch einmal bei dem Verletzer nachzufassen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 5 W 150/04



OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Wx 44/04 vom 28.01.2005


OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 113/04 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:BGB, UWG
Leitsatz:Die Presseäußerung des interviewten Geschäftsführers eines Online-Dienstes für Preisvergleiche stellt grundsätzlich keine "Wettbewerbshandlung" (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG) dar, auch wenn darin Sonderangebote eines namentlich genannten Elektronik-Kaufhauses kritisch-bilanzierend bewertet werden. Der Online-Dienst ist ein Unternehmen medialer Art, in dessen "redaktionellem" Bereich gibt es (wie bei der Presse) wegen Art. 5 GG keine Vermutung, dass solche Äußerungen in Wettbewerbsabsicht erfolgen, zumal der Online-Dienst die Verbraucher informiert und berät. Das gilt entsprechend für den in dem Zeitschriftenartikel zitierten Geschäftsführer des Online-Dienstes.

Die zitierte Äußerung als solche gibt für eine andere Beurteilung keinen Anhalt. Die Meinungsäußerung ist weder besonders polemisch noch überspitzt ist, sie läuft auf den allgemeinen Rat hinaus, Sonderangebote im Einzelnen zu prüfen, weil es preisgünstige Angebote, aber auch "Ladenhüter" sein könnten.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 113/04

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 145/03 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:HWG, UWG
Leitsatz:Das Werben für ein Arzneimittel bezüglich weitergehender, von der Zulassung nicht abgedeckter Indikationen verstößt gegen § 3 a HWG. Die Werbeangabe muss dabei als Hinweis auf ein Anwendungsgebiet verstanden werden, für das das Arzneimittel nicht zugelassen ist.

Auf zusätzliche Wirkungen des Mittels darf hingewiesen werden, wenn der ursächliche Zusammenhang mit der zugelassenen Indikation und das Fehlen einer insoweit eigenständigen Indikation werblich verdeutlicht werden. Wird in der Werbung für einen CSE-Hemmer (hier: zur Senkung des Cholesterinspiegels) die Risikogruppen der Cholesterin-Patienten (z. B. mit Diabetes) benannt, so ist dieser Umstand allein noch kein Hinweis auf eine spezielle Indikation (hier etwa speziell für Diabetiker).
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 145/03


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