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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum11 / 2004 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 11 / 2004



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Beschluss, 5 W 149/04 vom 30.11.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ausschlussfrist für Tatbestandsberichtigungsantrag
Leitsatz:Ein Tatbestandsberichtigungsantrag ist nach Ablauf der Dreimonatsfrist gemäß § 320 Abs.2 S.3 ZPO auch dann ausgeschlossen, wenn das vollständige Urteil der Partei erst nach Ablauf der Frist zugestellt wird und sie damit gar nicht die Möglichkeit hatte, etwaige Fehler im Tatbestand festzustellen ( wie BGHZ 32,17 gegen KG NJW-RR 2001, 1296 )
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 5 W 149/04



OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Wx 85/01 vom 26.11.2004


OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 33/03 vom 25.11.2004

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:1. Wird unter einer von Haus aus kennzeichnungskräftigen Internet-Domain (hier: "www.abebooks.com") ein Internetmarktplatz in Form einer gewerbsmäßigen Vermittlung des Kaufs und Verkaufs antiquarischer Bücher im Internet betrieben, so ist die Geschäftsaufnahme auch für das Inland prioritätsbegründend, obwohl die Betreiberfirma in Kanada domiziliert und nur englischsprachige Seiten benutzt. Der erforderliche deutliche Inlandsbezug ergibt sich aus dem Geschäftsgegenstand eines typischen Internetmarktplatzes speziell für antiquarische Bücher, der von Haus aus nicht auf ein bestimmtes Land beschränkt ist und auch keine dem internationalen Angebot entgegenstehende Länderkennung enthält.

2. Für den Beginn der Inlandsbenutzungsaufnahme ist nicht nur auf die inländische Beteiligung gewerblicher Antiquariate als zahlende Mitglieder, sondern auch auf Besucherkontakte auf den Internetseiten abzustellen, die vom Inland aus bei dem Internetunternehmen nach antiquarischen Büchern suchen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 33/03

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 149/03 vom 25.11.2004

Rechtsgebiete:GeschmMG
Schlagworte:Geschmacksmusterfähigkeit von LKW-Ersatzteilen
Leitsatz:1. LKW-Ersatzteile können ebenso wie KFZ-Ersatzteile geschmacksmusterfähig sein.

2. Der Hersteller von LKWs, der für die dazugehörigen Ersatzteile Geschmacksmuster nach altem Recht hat eintragen lassen, muss auch unter Geltung des neuen GeschmMG und der Vermutung des § 39 GeschmMG für solche Ersatzteile, die allein technischen Zwecken dienen und nach dem Einbau nicht mehr sichtbar sind, im Streit über die Beständigkeit der Muster zunächst darlegen, inwieweit überhaupt Gestaltungsspielräume bestanden und wie sie ausgenutzt worden sind.

3. Ein Ersatzteilhersteller, der dem Hersteller und Geschmacksmusterinhaber mitteilt, er wolle die mustergeschützten Teile nachbauen, daraufhin von dem Hersteller abgemahnt wird und sodann im Wege der negativen Feststellungsklage die Beständigkeit der Geschmacksmuster klären lässt, hat gegen den Hersteller keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unter dem Gesichtspunkt der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung, wenn sich in dem Prozess herausstellt, dass nur ein Teil der Geschmacksmuster beständig ist.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 149/03


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