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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum09 / 2004 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 09 / 2004



Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 46/03 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:MarkenG, BGB
Leitsatz:Zum Umfang der Auskunftserteilung unter Belegbeibringung mit der Befugnis, Hinweise auf Herstellerfirmen, Lieferanten und Vorbesitzer unkenntlich zu machen (hier: Markenverletzung durch EU-Parallelimporteur durch nicht erforderliche Neuherstellung von Arzneimittel-Umverpackungen)
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 46/03



OLG-HAMBURG – Beschluss, 5 W 120/04 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:ZPO, UrhG
Schlagworte:Auskunftsvollstreckung
Leitsatz:1. Der Schuldner hat eine mit einer einstweiligen Verfügung verhängte Auskunftsverpflichtung unbeschadet einer bestehenden rechtlichen Zwangslage sowie tatsächlicher und rechtlicher Bedenken gegenüber einer Anspruchsdurchsetzung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes als verbindliches Gebot unbedingt zu erfüllen.

2. Auch die Gefahr, dass sich die Schuldnerin der Gefahr aussetzt, durch die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegen straf-, ordnungswirdrigkeits- bzw. datenschutzrechtliche Vorschriften zu verstoßen, berechtigt sie nicht, die Erfüllung der auferlegten Verpflichtung zu verweigern, so fern bzw. so lange die Vollstreckung aus der einstweiligen Verfügung nicht (einstweilen) eingestellt worden ist.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 5 W 120/04

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 176/03 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Flughafen Frankfurt-Hahn
Leitsatz:Eine Fluggesellschaft darf Preise ihrer eigenen Angebote mit dem Abflugort Frankfurt-Hahn, einem ca. 120 km von Frankfurt am Main entfernt im Hunsrück belegenen Flughafen, nicht mit Flugpreisen einer anderen Fluggesellschaft mit Abflugort Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt am Main vergleichen, ohne in der Werbung zugleich unübersehbar und deutlich auf die Lage und Erreichbarkeit des Flughafens Frankfurt-Hahn hinzuweisen. An dieser bereits im vorangegangenen Verfügungsverfahren mit Urteil vom 19.2.2002 ( Aktz. 5 U 137/02, GRUR-RR 2003,219 ) vertretenen Auffassung hält der Senat auch im Hauptsacheverfahren fest.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 176/03

OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Wx 1/04 vom 29.09.2004



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