JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 07 / 2004
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | UrhG |
| Schlagworte: | Bauhaus aus Italien |
| Leitsatz: | 1. Das "Anbieten" von Verletzungsstücken eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werks gegenüber Endverbrauchern ist nur dann gem. § 17 Abs. 1 UrhG rechtswidrig, wenn sich diese Handlung auch auf ein Inverkehrbringen im Inland bezieht. Wird der Erwerbsvorgang vollständig und rechtskonform im Ausland abgeschlossen, liegt selbst bei einer Bewerbung gegenüber den inländischen Verkehrskreisen keine in Deutschland verfolgbare Urheberrechtsverletzung vor. 2. Die hierdurch entstehenden Beeinträchtigungen sind von dem Berechtigten als Folge eines Schutzrechtsgefälles zwischen europäischen Staaten im nicht-harmonisierten Bereich des Urheberrechts hinzunehmen. 3. Das Verbot solcher Maßnahmen stellte sich als ein Eingriff in den freien Warenverkehr entgegen Art. 28, 30 EG dar und wäre gemeinschaftsrechtswidrig. Einschränkungen der grenzüberschreitenden Bewerbung von im Ausland zulässigerweise hergestellten und vertriebenen Gütern können als "Maßnahmen gleicher Wirkung" wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen den Marktzugang erschweren. 4. Zum Bestandsschutzes bei der Unterstellung von Designobjekten unter den Urheberrechtsschutz nach italienischem Recht (Gesetzesdekret Nr. 164/2001 vom 12.04.01). |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 143/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Lehnt das Landgericht per Beschluss den Erlass einer auf die konkrete Beanstandungsform gerichteten einstweiligen Verfügung ab, so steht die (beschränkte) materielle Rechtskraft dieses Beschlusses einem weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entgegen, der zwar ein abstrahierendes Verbot begehrt, jedoch das Charakteristische der Beanstandungsform des ursprünglichen Antrags beinhaltet. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 188/03 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, StGB |
| Leitsatz: | Das Konnektierthalten einer Internet-Domain durch die DENIC, soweit auf den Websites der Domain für ausländische Online-Casinos geworben wird, verstößt als solches nicht gegen § 284 StGB, § 1 UWG, denn ein solches Verbot betrifft mangels näherer Bestimmung keine Werbung für ein verbotenes Glücksspiel. Eine Störerhaftung der DENIC für die Inhalte auf der Website eines Dritten besteht bei der Erstregistrierung der Domain mangels Prüfungspflicht nicht (Fortführung von BGH GRUR 2001, 1038 - "ambiente.de"), etwaige Versäumnisse der DENIC nach positiver Kenntnis von Verstößen betreffen einen anderen Streitgegenstand. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 U 5/04 | |
"Oberlandesgericht Hamburg - Entscheidungen 07 / 2004 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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