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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum07 / 2004 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 07 / 2004



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Wx 92/98 vom 28.07.2004




OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 160/03 vom 14.07.2004

Rechtsgebiete:UWG, StGB, TDG
Schlagworte:"Domain-Parking"
Leitsatz:Ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite fremde Domains zum Verkauf anbietet und zugleich auf diesen Domains Werbung schaltet und damit Einnahmen erzielt, an denen die Inhaber der Domains beteiligt werden ( sog. "Domain-Parking" ), kann von einer Wettbewerberin als Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn auf den geparkten Domains für in Deutschland nicht genehmigte Glückspiele geworben wird.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 160/03

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 181/03 vom 09.07.2004

Rechtsgebiete:UWG, BGB
Schlagworte:13 Hefte Stern II
Leitsatz:1. Ein Verlagsunternehmen verstößt bei der Preisbindung von Zeitschriften gegen die ihm im Verhältnis zu den preisgebundenen Händlern aus § 242 BGB obliegenden Leistungstreue und Rücksichtnahmepflichten, wenn es selbst bei der Abonnentenwerbung unter erheblicher Anlockwirkung mit Preisvorteilen und Zugaben wirbt, die über die Grenzen hinausgehen, die sich die betreffende Branche in Wettbewerbsregeln im Wege der Selbstbindung selbst gesetzt hat (im Anschluss an OLG Hamburg OLGRep 04, 35 - 13 Hefte Stern und OLG Hamburg MD 04, 156 - Mini-Abo).

2. Ein Verstoß gegen die vom Bundeskartellamt genehmigten "VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften" kann sich gleichzeitig als sittenwidriges Wettbewerbsverhalten i.S.v. § 1 UWG a.F. darstellen (Fortführung der unter Ziff. 1 genannten Rechtsprechung des Senats).

3. Die mit dem Remissionsrecht im Presse-Vertrieb einhergehenden Eingriffs- und Direktionsrechte der Verlage rechtfertigen keine treuwidrig herbeigeführten Verschiebungen im Verhältnis zwischen Einzel- und Abonnementvertrieb.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 181/03

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 182/03 vom 09.07.2004

Rechtsgebiete:UWG, GWB, PAngVO
Leitsatz:1. Die wettbewerbsrechtlich zulässige Werbung mit einer "unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers" setzt voraus, dass eine solche Preisempfehlung i.S.v. § 23 Abs. 1 GWB ausgesprochen worden ist. Bildet der Anbieter einen Gesamtpreis unter Einbeziehung mehrerer Einzelpreise, so darf mit dem Endpreis - jedenfalls in Abwesenheit eindeutig aufklärender Hinweise - nur dann als "UPE" geworben werden, wenn für alle einbezogenen Preisbestandteile eine Preisempfehlung besteht.

2. Die Kfz-Überführungskosten können als "Dienstleistungen" nicht Gegenstand einer Preisempfehlung i.S.v. § 23 Abs. 1 GWB sein.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 182/03


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