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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum01 / 2004 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 01 / 2004



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 60/03 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:1. Beim EU-Parallelimport markenrechtlich geschützter Arzneimittel kann sich der Markeninhaber dem unautorisierten Umpacken in eine neu hergestellte äußere Umverpackung (hier: Faltschachtel) widersetzen (§ 24 MarkenG), weil die betreffende Packungsgröße (hier: 6 Fertigspritzen) durch Bündeln von Packungen mit je 1 Fertigspritze erstellt werden kann.

2. Dass für diese Packungsgröße (6 Fertigspritzen) die Verwendung einer anderen Packungsgröße des Ursprungslandes (hier: 12 Fertigspritzen) wirtschaftlich vorteilhafter wäre, rechtfertigt eine neue Umverpackung statt der Bündelung nicht.

3. Die Sachlage bei einer anderen, zu erstellenden inländischen Packungsgröße (hier: 30 Fertigspritzen) ist wegen des anderen Streitgegenstandes nicht mitzuberücksichtigen.

4. Die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 19. 9. 2002 - Rechtsache C - 433/00 - Insuman) gilt nur für "zentral" zugelassene Arzneimittel.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 60/03



OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 109/03 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:UWG, ZPO, HWG
Schlagworte:"24 Stunden Antiemese"
Leitsatz:1. Zum Rechtsschutzbedürfnis für die Verteidigung eines Unterlassungstitels, auf den die Gläubigerin wegen veränderter Umstände mit Wirkung für die Zukunft verzichtet hat.

2. Der Einleitung eines erneuten Verfügungsverfahrens wegen einer abgeänderten Werbeanzeige, die von der Gläubigerin zugleich als Verstoß gegen ein vorangegangenes Verfügungsverbot mit einem Ordnungsmittelantrag beanstandet worden ist, steht die Einrede der anderweitigen Rechtshängigkeit gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das Gericht nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die erneut als wettbewerbswidrig beanstandete Werbung nicht vom Kern des vorangegangenen Verbots erfasst ist.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 109/03

OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Wx 107/01 vom 26.01.2004


OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 105/02 vom 22.01.2004

Rechtsgebiete:AMG, MarkenG
Leitsatz:1. Wird bei einem EU-parallelimportierten, markenrechtlich geschützten Arzneimittel, das aus einer äußeren Umverpackung (Faltschachtel) und einem inneren Folienbeutel (Aluminium-Hülle) besteht, in dem sich wiederum Portionsfläschchen befinden, auf dem Folienbeutel die ursprüngliche Angabe des Originalherstellers stehen gelassen und der Parallelimporteur als "pharmazeutischer Unternehmer" (allerdings ohne Hinweis: "umgepackt von ...") zusätzlich angegeben, so steht das mit den §§ 9, 10 Abs. 1 Nr. 1 AMG in Einklang, wenn der Umpackhinweis auf der äußeren Umverpackung steht.

2. So ein Umpacken ist wegen Erschöpfung des Markenrechts auch markenrechtlich nicht zu beanstanden.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 105/02


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