JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | UWG, GWB |
| Schlagworte: | "Verkäufe unter Einstandspreis" |
| Leitsatz: | 1. Der Hersteller, der sich ständiger Untereinstandspreis-Verkäufe seines Produkts durch einen Filialisten erwehren will, kann sich auf die Vermutung aus § 20 Abs. 4, Satz 2 GWB nicht berufen. 2. Zu den Voraussetzungen eines gegen den Händler gerichteten Unterlassungsanspruchs des Herstellers aus § 1 UWG bei Verkäufen unter dem Einstandspreis. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 W 127/03 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StPO, StVG |
| Leitsatz: | 1. Bei der Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 24 a Abs. 1 StVG, der eine Ermittlung der Atemalkoholkonzentration im standardisierten Messverfahren zu Grunde liegt, ist den Darstellungsanforderungen an das tatrichterliche Urteil grundsätzlich genügt, wenn die Messmethode und der sich aus der Messung ergebende Atemalkoholwert mitgeteilt werden. Bestehen keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten, müssen die Urteilsgründe sich nicht zu Bauartzulassung und Eichung des Messgerätes sowie zur Beachtung der Messverfahrensbestimmungen verhalten (gegen OLG Hamm, 2. Senat, in NJW 2002, 2485). 2. Auch bei Festsetzung des nach dem Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsatzes muss jedenfalls im Falle einer Geldbuße von Euro 250,-- aus den Urteilsgründen ersichtlich sein, ob der Betroffene in außergewöhnlich schlechten oder guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Dazu können statt der Feststellung des konkreten Einkommens und Vermögens Sekundärfeststellungen z.B. zum Beruf oder sozialen Status ausreichen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, II - 111/03 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 45/03 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO, SGB I |
| Schlagworte: | Betrug durch Unerlassen bei Bezug von Sozialleistungen |
| Leitsatz: | 1. Die Pflicht des Empfängers von Sozialleistungen zur Mitteilung von Änderungen der leistungserheblichen Verhältnisse (hier: Arbeitsaufnahme) nach § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I ist erst erfüllt, wenn die Mitteilung den für die Leistungsbewilligung zuständigen Sachbearbeiter des Leistungsträgers erreicht hat. 2. Die Pflicht des Empfängers von Sozialleistungen zur Mitteilung von erstattungserheblichen Umständen (andauernder Eingang von Sozialleistungen) nach § 60 Abs. 1 S. 2 SGB I besteht jedenfalls dann nicht, wenn noch kein Verwaltungsverfahren zur Prüfung, ob der Empfänger erhaltene Sozialleistungen zu erstatten hat, eingeleitet ist. 3. Zur Frage, ob der gegen einen Empfänger von Arbeitslosengeld erhobene Betrugsvorwurf der pflichtwidrigen Nichtmitteilung der Arbeitsaufnahme an das Arbeitsamt dieselbe Tat im verfahrensrechtlichen Sinne wie die Nichtmitteilung des - trotz erfolgter Unterrichtung über die Arbeitsaufnahme - andauernden Einganges des Arbeitslosengeldes beinhaltet. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, II - 104/03 | |