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Oberlandesgericht Hamburg
Entscheidungen 08 / 2003
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 180/02 vom 28.08.2003
| Rechtsgebiete: | GMV, MarkenG, UWG |
| Leitsatz: | Die Verwendung einer Grußbotschaft des allgemeinen Sprachgebrauchs ("schön, dass es dich gibt") auf einer mit Schokolade gefüllten Grußkarte verletzt nicht die für Schokolade geschützte Marke "merci, dass es dich gibt". |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 180/02 |
OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 151/02 vom 28.08.2003
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | Die Werbung eines Tamponherstellers, wonach ein Tampon mit geschwungenen Rillen die Flüssigkeit wirksamer aufnehme als ein Tampon mit geraden Rillen und die Verbraucherin besser geschützt sei als mit einer Binde, verstößt weder gegen § 3 noch gegen § 1 UWG. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 151/02 |
OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 W 97/03 vom 25.08.2003
| Rechtsgebiete: | UWG, ZPO |
| Schlagworte: | "Aufreißer der Woche" |
| Leitsatz: | Es ist nicht rechtsmißbräuchlich, neun zu einem Konzern gehörende, aber rechtlich selbständige Wettbewerber wegen eines Wettbewerbsverstoßes getrennt abzumahnen, den jeder von ihnen allein, wenn auch in übereinstimmender Form begangen hat. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 W 97/03 |
OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 169/02 vom 21.08.2003
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Leitsatz: | Das Übersenden einer (hier unterstellt: markenverletzenden) Musterpackung, die der EU-Parallelimporteur dem Pharmahersteller entsprechend der EuGH-Rechtsprechung zur gemeinschaftsrechtlichen Erschöpfung zu übersenden hat, ist als solche noch kein markenrechtlicher Verletzungstatbestand, der dem Vertrieb einer Verkaufspackung gleichzusetzen wäre und eine Wiederholungsgefahr begründen könnte.
Die grundsätzlich durch die übersandte Musterpackung gegebene Erstbegehungsgefahr kann im Einzelfall auch ohne Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung entfallen, wenn das Muster vom Parallelimporteur noch vor der Abmahnung zurückgezogen wurde. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 169/02 |
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