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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum07 / 2003 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 07 / 2003



Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 117/00 vom 31.07.2003

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:Im Falle der Markenrechtsverletzung wegen EU-Parallelimports markenrechtlich geschützter Arzneimittel ohne Vorabinformation des Markeninhabers kann Auskunft über die Lieferanten, Liefermengen und Lieferzeiten, über die gewerblichen Abnehmer, Abnahmemengen und Abnahmezeiten des betreffenden Arzneimittels verlangt werden, nicht dagegen über die Liefer- und Abnahmepreise, den Umsatz, die Gestehungskosten und den erzielten Gewinn.

Der Auskunftsanspruch ist zeitlich begrenzt, er beginnt mit dem ersten vorgetragenen Verletzungsfall und endet mit der nachgeholten Vertriebsanzeige. Ein Anspruch auf Rechnungslegung besteht insoweit nicht.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 117/00



OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 145/02 vom 31.07.2003

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:1. Die Internet-Domain "eltern-online.de" für ein Internetportal, das "allen mit dem Begriff eltern-online in Zusammenhang stehenden Branchen, Firmen und Personen kostenlose Eintragungen in Rubriken" ermöglichen soll, verletzt die älteren Rechte am Werktitel der Zeitschrift ELTERN.

2. Zur rechtserhaltenden Benutzung der Marke ELTERN für die Waren "Papier und Pappe" (nicht durch Werbeständer für die Zeitschrift ELTERN aus Papier bzw. Pappe), für "Fotografien" (nicht durch Werbefotos für die Zeitschrift), für "Schreibwaren und Textilien für gewerbliche Zwecke" (bejaht: durch ELTERN-Kugelschreiber bzw. ELTERN-T-Shirts) und für das "Verlagswesen" (bejaht: durch die Zeitschrift ELTERN).
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 145/02

OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Wx 104/02 vom 29.07.2003


OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 VAs 3/03 vom 29.07.2003

Rechtsgebiete:EGGVG, StPO
Leitsatz:Das Verschulden eines verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalts an der Fristversäumung ist dem Antragsteller im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG auch dann zuzurechnen, wenn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung einen Justizverwaltungsakt in einer Strafvollstreckungssache betrifft.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 VAs 3/03


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