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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum05 / 2003 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 05 / 2003



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Wx 1/01 vom 12.05.2003




OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 161/02 vom 08.05.2003

Rechtsgebiete:UWG, LMKV
Schlagworte:Salbei-Bonbons
Leitsatz:1. Die Angaben auf der Rückseite von in Faltschachteln verkauften Bonbons sind für die Prägung der wettbewerblichen Eigenart bzw. für die Gefahr von Herkunftsverwechslungen ohne maßgebliche Bedeutung. Derartige Produkte werden den angesprochenen Verkehrskreisen in erster Linie mit der Schauseite präsentiert, so dass sich die hierbei hervortretenden Gestaltungselemente herkunftshinweisend einprägen und das Erinnerungsbild bei einer künftigen Kaufentscheidung prägen. Demgegenüber misst der Verkehr der Gestaltung der Rückseite von Bonbon-Schachteln, den darauf enthaltenen Sachangaben, Zusammensetzungshinweisen und anpreisenden Wirkungsversprechen ebenso wie der Gestaltung der Innentüte in der Regel wenig herkunftshinweisenden Charakter bei.

2. Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht aus § 8 LMKV stellt sich ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht zugleich als sittenwidriges Wettbewerbsverhalten i.S.v. § 1 UWG dar.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 161/02

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 175/02 vom 08.05.2003

Rechtsgebiete:UWG, BGB, ZPO
Leitsatz:1. Es ist wettbewerbswidrig, die auf der Rückseite einer (Jugend- )Zeitschrift abgedruckte Werbung eines Unternehmens optisch ähnlich und verwechselbar mit der Vorderseite der Zeitschrift zu gestalten.

2. Durch eine solche atypische Form der redaktionell getarnten Werbung wird die für die Leser maßgebliche Grenze zwischen redaktionell verantworteten Beiträgen - wozu auch die Titelseite gehört - und Firmenwerbung in unzulässiger Weise verwischt. Dadurch droht die Gefahr kaufrelevanter Fehlvorstellungen, zumal derartige Zeitschriften in der Regel "auf Sicht" gekauft werden.

3. Der Verletzer hat über die Verbreitung eines Presseerzeugnisses auf Verlangen selbst dann verantwortlich Auskunft zu erteilten, wenn sich der Verletzte entsprechende Informationen über die IVW-Statistiken selbst beschaffen könnte.

4. Setzt der Verletzte dem Verletzer eine Frist zur Abgabe der Abschlusserklärung, so bietet der Verletzer i.d.R. keine Veranlassung zur Erhebung einer Klage, die der Verletzte bereits vor Fristablauf einreicht, ohne den Gegner von dieser veränderten Absicht in Kenntnis zu setzen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 175/02

OLG-HAMBURG – Beschluss, 13 AR 12/03 vom 05.05.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Das Gericht, an das eine Sache verwiesen wird, kann nicht geltend machen, der Verweisungsbeschluss sei willkürlich und damit ohne Bindungswirkung, weil ein formeller Nachweis darüber fehlt, dass den Parteien vor der Verweisung rechtliches Gehör gewährt worden ist. Die formlose Gewährung rechtlichen Gehörs ist ausreichend.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 13 AR 12/03


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