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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum04 / 2003 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 04 / 2003



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 164/02 vom 03.04.2003

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Werbung ohne Ware
Leitsatz:1. Verzichtet ein Händler von Gegenständen der Unterhaltungselektronik bei einem Erwerbsgeschäft über das Internet - zulässigerweise - auf eine eigene Warenvorratshaltung, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass er bei einem vorbehaltlosen Angebot die fragliche Ware in einem entsprechend der Verkehrserwartung angemessen kurzen Zeitraum zur Auslieferung bringen kann.

2. Erkennt der Händler, dass eine rechtzeitige bzw. ausreichende Selbstbelieferung nicht hinreichend zuverlässig gewährleistet ist und bietet er die Ware gleichwohl weiterhin ohne einschränkende Hinweise auf ihre gegenständlich bzw. zeitlich eingeschränkte Verfügbarkeit an, stellt sich die hiermit verbundene Bewerbung der Ware als irreführend i.S.v. § 3 UWG dar. Dies gilt z.B. dann, wenn zum Zeitpunkt einer fortdauernden Bewerbung bereits seit einiger Zeit eine offene Bestellung vorliegt, die mangels vorhandener Ware noch nicht ausgeführt werden konnte.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 164/02



OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 U 12/03 vom 03.04.2003

Rechtsgebiete:UrhG
Schlagworte:"Mamma Mia"
Leitsatz:Werden Schlagerlieder so in die Handlung eines Musicals integriert, daß man sie nicht als selbständige Einlagen, sondern nur als unselbständige Teile des Gesamtbühnenwerkes verstehen kann, weil sie nach ihrem Text als organische Fortentwicklung der Bühnenhandlung wirken, dann werden sie im Sinne des § 19 Abs. 2 UrhG bühnenmäßig dargestellt, und zwar auch dann, wenn der Inhalt eines solchen Schlagerliedes nicht unmittelbar szenisch umgesetzt wird.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 U 12/03

OLG-HAMBURG – Urteil, 4 U 57/01 vom 02.04.2003

Rechtsgebiete:AGBG, BGB
Leitsatz:Eine Formularklausel, wonach eine Minderung der Miete ausgeschlossen ist, wenn durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z.B. Verkehrsumleitung, Straßensperren, Bauarbeiten in der Nachbarschaft usw.), die gewerbliche Nutzung der Räume beeinträchtigt wird (z.B. Umsatz- und Geschäftsrückgang), ist nicht nach § 9 AGBG (a.F.) / § 307 BGB (n.F.) unwirksam.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 4 U 57/01


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