JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 02 / 2003
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | MarkenG, MarkenRL |
| Leitsatz: | Wird ein Arzneimittel mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung aus der EU parallelimportiert und unter dieser Marke umgepackt im Inland vertrieben, so ist das Markenrecht (im Sinne der EuGH-Rechtsprechung) nicht erschöpft und wird demgemäß verletzt, wenn der Markeninhaber nicht vorab unterrichtet und ihm auf Verlangen kein Muster geliefert wird. (a) Allein die fehlende Vorabinformation begründet keine Begehungsgefahr: Wird das Arzneimittel vom Parallelimporteur nicht angeboten und erscheint es in dem Datenverzeichnis eines Drittunternehmens mit dem Zusatz: "Außer Vertrieb", so fehlt es bereits an einem markenrechtlichen Verletzungstatbestand (des Anbietens oder Feilhaltens) und auch an der Begehungsgefahr. (b) Die Musterübersendung hat - anders als die Vertriebsanzeige - nicht "vorab", sondern unverzüglich auf Verlangen zu erfolgen. Allein aus einer (unterstellt) fehlenden Vorabinformation lässt sich nicht die Begehungsgefahr dafür herleiten, es werde auf Verlangen keine Musterübersendung erfolgen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 142/02 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Schlagworte: | Ichthyol/Ethyol II |
| Leitsatz: | 1. Ichthyol ist keine bekannte Marke i.S.v. § 14 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG, aber ein namhaftes Kennzeichen (Marke/Geschäftsbezeichnung), das weiten Teilen der angesprochenen Verkehrskreise vertraut ist. Dies hat eine erhebliche Steigerung der Kennzeichnungskraft zur Folge. 2. Bei Arzneimitteln orientiert sich der Verkehr nicht ausschließlich an der eigentlichen Produktbezeichnung, sondern auch an einer Herstellerbezeichnung, die als zusätzliches Identifizierungsmerkmal in der Art einer Zweitmarke auf der Schauseite der Verpackung abgedruckt ist. 3. Zwischen einem (nicht verschreibungspflichtigen) (Salben)Präparat auf der Basis von sulfonierten Schieferölen (Klagemarke) und einer (hochspezialisierten) Trockensubstanz zum Schutz gegen die Zytotoxitität ionisierender Strahlen in der Strahlen-/und Chemotherapie zur Krebsbehandlung (Beanstandungszeichen) besteht selbst dann keine Warenidentität, sondern allenfalls eine geringe bis mäßige Warenähnlichkeit, wenn die Klagemarke uneingeschränkt für den Warenbereich "Arzneimittel" geschützt ist. 4. Zu den Kriterien für die Beurteilung der Identität/Ähnlichkeit von Waren, die unter denselben (weiten) Oberbegriff ein und desselben Warenbereichs (hier: "Arzneimittel") fallen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 192/01 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, WEG, BGB, ZPO |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 Wx 74/99 | |
"Oberlandesgericht Hamburg - Entscheidungen 02 / 2003 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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