JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 02 / 2003
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | UWG, HWG |
| Schlagworte: | "Jucurba" |
| Leitsatz: | 1. Es wird in unzulässiger Weise für ein nicht zugelassenes Anwendungsgebiet geworben, wenn der Verkehr annehmen kann, er könne eine Erkrankung allein mit dem beworbenen Arzneimittel behandeln, dieses aber nur "zur unterstützenden Therapie" der Erkrankung zugelassen ist. 2. Gewinnt ein - isoliert betrachtet - neutraler Satz, der als solcher nicht zu beanstanden ist, seinen rechtswidrigen Gehalt aus dem werblichen Umfeld der An zeige, weil dieser Zusammenhang ihm einen bestimmten Sinn gibt und zu einem entsprechenden Verständnis des Betrachters führt, dann trifft der Antrag, der diese Aussage isoliert zum Gegenstand macht, nicht das Charakteristische der konkreten Verletzungsform. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 232/01 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Schlagworte: | "Elo" |
| Leitsatz: | 1. Die als Marke eingetragene Bezeichnung für eine bestimmte Hundeart wird auch dann als herkunftshinweisend verstanden, wenn diese Hundeart alle von Züchtervereinen anerkannten Merkmale einer "Rasse" erfüllt, solange der Begriff nicht so in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen ist, daß er seine Kennzeichnungskraft verloren hat. 2. Wer einen Welpen als Kreuzung eines Markenhundes mit einem Tier anderer Rasse anbietet, benutzt damit nicht die Marke, sondern macht eine Angabe über Merkmale seiner Ware im Sinne des § 23 Nr. 2 MarkenG. 3. Wer Hunde unter einer geschützten Marke ohne Vorbehalt zur Weiterzucht verkauft, erteilt damit im Regelfall die Zustimmung nach § 14 Abs. 2 MarkenG, die Marke für (jedenfalls reine) Abkömmlinge der verkauften Tiere zu benutzen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 169/01 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Leitsatz: | 1. Das Zur-Verfügung-Stellen von Domain-Name-Servern durch Domain-Name-Server-Betreiber in Form der Konnektierung der Domain als Vorstufe der Registrierung bei der Registrierungsstelle zur Internetnutzung für einen Dritten (hier: der Domain "www.nimm2.com") ist kein Benutzen dieses Domain-Namens im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 14 MarkenG (vgl. zum Verwalten und Registrieren eines Domain-Namens für einen Dritten: BGH WRP 2001,1305 - ambiente.de). 2. Eine Störerhaftung und demgemäß eine Prüfungspflicht des Domain-Name-Server-Betreibers besteht in der Phase der ursprünglichen Konnektierung nicht, und zwar auch nicht für Fälle sog. "offenkundiger" Rechtsverletzungen bei "bekannten" Marken. Das gilt jedenfalls dann, wenn Domain-Name-Server-Betreiber zusätzlich nur den sog. "billing-contact" wahrnimmt. 3. Reagiert der Domain-Name-Server-Betreiber auf eine Abmahnung (und damit nach erstmaliger Kenntnis vom Verstoß) alsbald mit der Löschung der Konnektierung, so kommt ist auch keine Störerhaftung wegen nachträglich unzureichenden Verhaltens gegeben. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 7/01 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, EG, MarkenG, MarkenRL, SGB V, Rahmenvertrag |
| Leitsatz: | 1. Wird ein Arzneimittel mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung (hier: TRILOC aus Österreich) aus der EU parallelimportiert und durch Markenersetzung unter einer verwechslungsfähigen Marke (hier: TRELOC) umgepackt im Inland vertrieben, so ist eine Markenverletzung gegeben, wenn die Markenersetzung nach den Grundsätzen zu Art. 28, 30 EG nicht erforderlich ist. Eine die Markenersetzung notwendig machende, objektive "Zwangslage" des Parallelimporteurs muss für den derzeitigen Vertrieb aktuell (noch) gegeben sein. 2. Eine solche "Zwangslage" besteht vorliegend nicht, weil das entgegengehaltene Drittzeichen mangels Verwechslungsgefahr dem Vertrieb unter der unveränderten Marke nicht entgegensteht. Entsprechendes gilt für den Umstand, dass in Deutschland nunmehr die Arzneimittelbezeichnungen TRILOC und TRELOC nebeneinander existieren, einer Irreführung (§ 8 AMG) kann durch Hinweise begegnet werden. § 4 Rahmenvertrag (nach § 129 SGB V) ergibt ebenfalls keine Zwangslage. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 124/00 | |