JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 01 / 2003
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GMVO, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Wird nach Rechtshängigkeit der Verletzungsklage aus einer Gemeinschaftsmarke ein Löschungsantrag beim HABM gestellt, kann das Gemeinschaftsmarkengericht wegen der in Art.97 Abs.3 GMV ausdrücklich vorbehaltenen ergänzenden Anwendung nationaler Verfahrensregelungen das Verfahren gemäß § 148 ZPO aussetzen. 2. Bei der Prüfung einer gegen die Aussetzung gerichteten Beschwerde prüft das Rechtsmittelgericht lediglich, ob der Beschluss des erstinstanzlichen Gerichts auf Verfahrensfehlern beruht oder die Grenzen des Ermessens, das § 148 ZPO einräumt, verkannt hat. Dabei ist es ihm verwehrt, sein Ermessen an die Stelle des Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen. 3. Bei der Aussetzung des Verletzungsverfahrens ist zu prüfen, ob dem Löschungsantrag überwiegende Aussicht auf Erfolg zukommt. Erforderlich für eine Aussetzung nach § 148 ZPO ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass das HABM der Klagmarke wegen Bestehens eines Eintragungshindernisses die Schutzfähigkeit absprechen wird. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 5 W 81/02 | |
| Rechtsgebiete: | GVG, SGG, UWG |
| Leitsatz: | 1. Wenn sich die Werbung einer Betriebskrankenkasse nicht nur gezielt an Interessenten richtet, die der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, sondern auch jeden erreichen kann, der sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen könnte, ist für die Klage eines Verbandes nach § 13 Abs.2 Nr.2 UWG ebenso der Zivilrechtsweg eröffnet wie für die Klage einer privaten Krankenversicherung als unmittelbar betroffener Wettbewerber. 2. An dieser Rechtslage hat sich durch die zweimalige Novellierung von § 51 Abs.2 SGG in den Jahren 1999 und 2001 nichts geändert. 3. Beginnt die Hörfunkwerbung einer Betriebskrankenkasse mit einer Text- und Geräuschpassage, wonach sich "manche Krankenkassen" wie ein nicht anspringendes oder orgelndes Auto anhören und die werbende Krankenkasse wie ein Formel 1-Wagen , versteht der Verbraucher dies nicht als ernstgemeinte Sachaussage, sondern als satirische Überzeichnung, die nur dazu dient, seine Aufmerksamkeit zu wecken, um ihn für die anschließende Werbebotschaft empfänglich zu machen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 5 U 176/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Der PKH-Bewilligung für den Antragsgegner des Scheidungsverfahrens steht nicht entgegen, dass das Verfahren zur Zeit nicht betrieben wird, weil die Eheleute einen Versöhnungsversuch unternehmen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 12 WF 5/03 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | 1. Zur rechtsmissbräuchlichen vorprozessualen Anspruchsverfolgung konzernverbundener Unternehmen bei der Vertretung durch denselben Rechtsanwalt (im Anschluss an: BGH WRP 02, 320 ff - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung). 2. Für die Frage, ob "vernünftige Gründe" eine getrennte Anspruchsverfolgung rechtfertigen können, ist es auch von Bedeutung, ob konzernverbundene Unternehmen auf der Aktiv- oder der Passivseite des Rechtsstreits stehen. 3. Schützenswertes Vertrauen auf eine bestimmte rechtliche Beurteilung wettbewerblichen bzw. (vor)prozessualen Verhaltens kann im Bereich ausfüllungsbedürftiger Generalklauseln des Wettbewerbsrechts jedenfalls dann nicht entstehen, wenn die konkrete Rechtsfrage bislang noch nicht (ausdrücklich) Gegenstand obergerichtlicher Beurteilung war. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 61/02 | |