JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 12 / 2002
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AGBG, BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Ansprüche des Franchisenehmers auf Rückzahlung der sog. Eintrittsgebühr bei vorzeitiger Beendigung eines Franchisevertrages 1. Hat der Franchisenehmer für die Einräumung von Nutzungsrechten bei Vertragschluss eine einmalige Gebühr gezahlt (sog.Eintrittsgebühr), hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob diese als eine auf die vereinbarte Laufzeit bezogene Zahlung anzusehen ist, welche bei vorzeitiger Vertragsbeendigung anteilig zurückzugewähren ist. 2. Musste der Franchisegeber für das vertragsgegenständliche Know-How keine eigenen Vorleistungen aufbringen und handelt es sich um ein am Markt noch nicht erprobtes Geschäftskonzept, spricht dies für eine zeitbezogene Bemessung der Eintrittsgebühr. 3. Der Franchisegeber muss aufgrund seiner besseren Informationslage und Kenntnis des Systems den Franchisenehmer über dessen Erfolgschancen umfassend und vollständig aufklären. Insbesondere wenn der Franchisegeber konkrete Aquisitionsvorgaben macht und die Parteien ein Recht des Franchisegebers zur fristlosen Kündigung für den Fall der Nichteinhaltung dieser Vorgaben vereinbaren, müssen diese auf einer realistischen und sorgfältigen, auf das konkrete Vertriebsgebiet des Franchisenehmers bezogenen Marktanalyse beruhen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 220/01 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | 1. Wirbt ein Unternehmen unter Hinweis auf einen anderen (höheren) Preis für dasselbe Produkt mit der Aussage "bei uns nur ....", so liegt darin ohne das Hinzutreten weiterer Umstände aus Sicht des Verkehrs im Regelfall nicht eine Bezugnahme auf den eigenen Altpreis des Werbenden. 2. Der angreifende Wettbewerber hat den behaupteten Rechtsverstoß deshalb nach allgemeinen Grundsätzen darzulegen und zu beweisen. Die für die Preisgegenüberstellung mit eigenen (durchgestrichenen) Altpreisen entwickelten Begünstigungen der Darlegungs- und Beweislastverteilung unter Billigkeitsgesichtspunkten kommen ihm nicht zugute. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 5 W 101/02 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | Eine Fluggesellschaft darf Preise ihrer eigenen Angebote mit dem Abflugort Frankfurt-Hahn, einem ca. 120 km von Frankfurt am Main entfernt im Hunsrück belegenen Flughafen, nicht mit Flugpreisen einer anderen Fluggesellschaft mit Abflugort Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt am Main vergleichen, ohne in der Werbung zugleich unübersehbar und deutlich auf die Lage und Erreichbarkeit des Flughafens Frankfurt-Hahn hinzuweisen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 137/02 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Schlagworte: | "Corn Pops Rice Pops" |
| Leitsatz: | 1. Der Zeichenbestandteil "Pops" ist für Getreide- und Knabberartikel hinreichend unterscheidungskräftig. 2. Zwischen den Zeichen "Corn Pops" und "Rice Pops" besteht eine mittelbare Verwechslungsgefahr auch dann, wenn der gemeinsame Bestandteil "Pops" noch nicht als Stammzeichen Verwendung gefunden hat. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 79/02 | |