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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum10 / 2002 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 10 / 2002



Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 318/00 vom 31.10.2002

Rechtsgebiete:AMG, MarkenG, UWG, ZPO
Leitsatz:1. Wird ein markengeschütztes Arzneimittel beim Parallelimport in neu gefertigte Faltschachteln umgepackt, so liegt mangels Erschöpfung des Markenrechts eine Markenverletzung vor, wenn das Umpacken nicht erforderlich ist, weil das Überkleben von Originalpackungen (auf- oder abgestockt bzw. gebündelt) möglich ist. Hierbei gibt es keine objektiven Marktzugangshindernisse; auf einen etwa höheren Markterfolg bei neu erstellten Packungen ist nicht abzustellen.

2. Wird vom Parallelimporteur auf der Arzneimittel-Faltschachtel ein falscher (ursprünglicher) Hersteller angegeben, so verstößt das wegen unlauterer Behinderung gegen § 1 UWG. Dem steht nicht entgegen, dass eine solche Angabe nach § 10 AMG auf der Faltschachtel an sich nicht erforderlich ist, weil die Angabe des Parallelimporteurs als pharmazeutischer Unternehmer genügt.

3. Gibt der Parallelimporteur auf dem Arzneimittel-Beipackzettel einen falschen (ursprünglichen) Hersteller an, so verstößt das gegen § 11 Abs. 1 Nr. 5 AMG.

4. Die Zulässigkeit der Feststellungsklage wegen der Schadensersatzpflicht betreffend eine Markenverletzung (hier: Parallelimport) bleibt auch in zweiter Instanz bestehen, wenn eine Bezifferung des Schadens in erster Instanz noch nicht möglich war, die Umstellung auf eine Zahlungsklage ist nicht erforderlich.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 318/00



OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 309/00 vom 31.10.2002

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:Ist ein Parallelimporteur seiner Verpflichtung nachgekommen, den Markenrechtsinhaber von einem beabsichtigten Vertrieb eines Arzneimittels unter Eingriff in das Markenrecht zu unterrichten, ohne zugleich ein Muster zu übersenden, ist er grundsätzlich berechtigt, den Vertrieb aufzunehmen, wenn der Markenrechtsinhaber nichts von sich hören läßt. Verlangt der Markenrechtsinhaber ein Muster, darf der Parallelimporteur den Vertrieb nur aufnehmen oder fortsetzen, wenn er der Bitte entsprochen hat..
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 309/00

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 371/01 vom 31.10.2002

Rechtsgebiete:UWG, HWG
Leitsatz:Die gegenüber Fachkreisen gemachte Werbeaussage, ein Arzneimittel und ein Referenzmittel seien bioäquivalent, ist nicht irreführend, wenn die Bioäquivalenz im Sinne einer statistischen Beziehung nach anerkannten Regeln festgestellt worden ist und der Begriff nicht im Sinne einer Substituierbarkeit mißverstanden werden kann, weil sich aus weiteren Angaben in der Werbung ergibt, daß die Bioäquivalenz von der therapeutischen Äquivalenz zu unterscheiden ist.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 371/01

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 21/02 vom 31.10.2002

Rechtsgebiete:UWG, HWG
Leitsatz:Die Behauptung, ein Arzneimittel sei um 28 % günstiger als ein Referenzmittel, ist irreführend, wenn dies nur bei einer Umstellung im Verhältnis 1:1 richtig ist, das Mittel in der Praxis aber höher dosiert werden muß, um die gleichen Wirkungen wie das Referenzmittel zu erzielen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 21/02


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