JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 06 / 2002
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | StPO, BtMG |
| Leitsatz: | Fehlende erstinstanzliche Feststellungen zur Qualität des gehandelten Betäubungsmittels stehen der Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß nicht entgegen, wenn ausnahmsweise die in Betracht kommende Qualität den Schuldumfang nicht bestimmt und das Strafmaß nicht entscheidend beeinflussen kann (hier: Handeltreiben mit 1,8 bzw. 5 g Marihuana). |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, II - 19/02 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, UWG |
| Schlagworte: | MPC |
| Leitsatz: | 1. Die Schutzunfähigkeit nicht als Wort aussprechbarer Buchstabenkombinationen als Geschäftsbezeichnung nach deutschem Recht vor Inkrafttreten des Markengesetzes ist durch den Erlass der Marken-RL 89/014/EG unbeeinflusst geblieben, da deren Regelungsgegenstand auf Marken beschränkt ist. Die Fortgeltung der zu § 16 UWG entwickelten Rechtsgrundsätze bis zum 31.12.1994 stellt sich nicht als europarechtswidrig dar. 2. Auch die mit dem Markengesetz beabsichtigte Einheit des Kennzeichenrechts rechtfertigt keine "vorauseilende Fernwirkung" des erst ab dem 01.01.1995 geltenden erweiternden Schutzes für Buchstabenkombinationen als geschäftliche Bezeichnungen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 18/01 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, StGB, TDG |
| Leitsatz: | 1. Die Werbung eines deutschen Unternehmens auf seiner Internet-homepage für die Veranstaltung eines in Deutschland nicht zugelassenen Internet-Glücksspiels durch ein englisches Unternehmen stellt sich als Verstoß gegen die §§ 284 Abs. 1, 287 Abs. 1 StGB als wertbezogene Schutzgesetze und damit als sittenwidrigen Wettbewerbsverstoß gem. § 1 UWG dar. 2. Das die Werbung schaltende deutsche Unternehmen ist kein "Diensteanbieter" i.S.v. § 3 Nr. 1 TDG n.F.. Die rechtliche Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit und die Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der Störerhaftung richtet sich in derartigen Fällen nicht nach § 4 Abs. 2 TDG n.F., sondern unterliegt dem nationalen deutschen Recht, das sich an dem Marktortprinzip orientiert. 3. Für das in der Schaltung eines Werbebanners liegende mittelbare Anbieten eines Teledienstes findet das TDG n.F. ebenfalls keine Anwendung. Insoweit gilt - wie bei Hyperlinks - die Ausnahmeregelung nach Kapitel IV Artikel 23 Abs. 2 Satz 1 der RL 2000/31/EG. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 74/01 | |
"Oberlandesgericht Hamburg - Entscheidungen 06 / 2002 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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