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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum06 / 2002 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 06 / 2002



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Urteil, 12 UF 102/01 vom 28.06.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit sind weiterhin nach § 1577 Abs. 2 BGB zu beurteilen, wobei das Ergebnis nicht ungünstiger als bei Anwendung der Differenzmethode sein darf, die uneingeschränkt gilt, sobald die ausgeübte Tätigkeit zumutbar geworden ist.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 12 UF 102/01



OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 136/00 vom 27.06.2002

Rechtsgebiete:HWG, UWG
Leitsatz:1. Wird ein Arzneimittel mit den Ergebnissen verschiedener Studien beworben, ist § 6 HWG zu beachten. Selbst wenn zweifelhaft erscheint, ob die im Einzelnen herangezogenen "Studien" als "Gutachten" im Sinne von § 6 Nr. 1 HWG anzusehen sind, unterfallen sie gleichwohl dieser Norm, weil sie in der Regel jedenfalls als "Zeugnisse" im Sinne des § 6 Nr. 1 HWG anzusehen sind.

2. Den Anforderungen des § 6 HWG ist nicht Genüge getan, wenn etwaige Studienergebnisse bei den Zulassungsbehörden oder dem pharmazeutischen Unternehmer abgerufen werden können. Verlangt wird vielmehr die unmittelbare Angabe der in § 6 HWG.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 136/00

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 23/02 vom 27.06.2002

Rechtsgebiete:UWG, HWG, ZPO
Leitsatz:Art. 5 der Richtlinie 92/28/EWG steht dem Verbot, außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel mit Äußerungen Dritter zu werben, nicht entgegen, weil dort nur Mindestanforderungen für die Werbung festgelegt werden.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 23/02

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 269/00 vom 27.06.2002

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:Verwendet der Hersteller für eine Ware in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine andere Marke als in Deutschland, hat nicht er darzulegen und zu beweisen, daß er damit keine Abschottung der Märkte beabsichtigt. Vielmehr hat der Parallelimporteur darzulegen und zu beweisen, daß ihn die Umstände dazu zwingen, die im Ausland verwendete Marke durch die in Deutschland verwendete Marke zu ersetzen, um im Vertrieb der Ware nicht beeinträchtigt zu werden.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 269/00


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