JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 04 / 2002
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, UWG, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Die Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage, dass der Gegenseite ein Unterlassungsanspruch (wegen Behauptungen eines Rechtsanwalts in einem Kündigungsschreiben für seinen Mandanten) nicht zusteht, ergibt sich aus der Anspruchsberühmung durch die entsprechende Abmahnung. 2. Ist die Abmahnung - wie die vorformulierte Verpflichtungserklärung - an die namentlich einzeln aufgeführten Rechtsanwälte einer Sozietät gerichtet, so werden diese jeweils einzeln als Unterlassungsschuldner in Anspruch genommen. 3. Die Aufgabe der Anspruchsberühmung hat eindeutig, nachhaltig, ernsthaft und endgültig zu erfolgen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 360/01 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | 1. Die Prozeßführungsbefugnis eines regional tätigen Fachverbandes nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG liegt vor, wenn der Regionalmarkt, auf dem seine Mitglieder tätig sind, Teilmarkt des Marktes ist, auf dem das angegriffene werbende Unternehmen bundesweit tätig ist, und wenn der Wettbewerbsverstoß auch auf dem Gebiet des Teilmarktes begangen wird bzw. sich auf diesen auswirkt. 2. Die Internet-Auktion von gebrauchten Kraftfahrzeugen in Form einer umgekehrten Versteigerung verstößt gegen § 1 UWG, weil sie die Spiellust der Verbraucher in sachfremder und damit unlauterer Weise ausnutzt. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 190/00 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Schlagworte: | EVIAN/Revian II |
| Leitsatz: | 1. Das Zeichen EVIAN verfügt für Mineralwasser über mindestens durchschnittliche originäre Kennzeichnungskraft, obwohl es aus der Bezeichnung des Quellortes (Evian-les-Bains) abgeleitet ist. 2. Die Kennzeichnungkraft der "namhaften" Marke EVIAN ist durch intensive Benutzung selbst dann gestärkt, wenn die Voraussetzungen für einen Bekanntheitsschutz nicht vorliegen bzw. nicht festgestellt sind. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 2/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Der Verletzte, der den Verletzer erst abmahnt, nachdem er eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, ohne sie dem Verletzer zunächst zustellen, und ihm "Gelegenheit ( gibt ), diesen Gesetzesverstoß außergerichtlich beizulegen", kann sich, wenn der Verletzer innerhalb der ihm gesetzten Frist eine Unterwerfungserklärung abgibt, im Widerspruchsverfahren nicht mehr darauf berufen, eine Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 W 28/02 | |