JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamburg > Verkündungsdatum > 09 / 2001
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| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Leitsatz: | Die Substitution eines Strafgefangenen stellt keine rein ärztliche, sondern eine Maßnahme des Vollzuges dar, die sich insbesondere an den §§ 2 u. 3 StVollzG zu orientieren hat. Die Dauersubstitution eines Strafgefangenen widerspricht in aller Regel den in den §§ 2 u. 3 StVollzG formulierten Zielen. Ein die Gesundheit ernsthaft gefährdender "Beikonsum" zwingt die JVA zur Beendigung einer Substitution. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 Vollz (Ws) 75/01 | |
"Oberlandesgericht Hamburg - Entscheidungen 09 / 2001 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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