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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HamburgVerkündungsdatum07 / 2001 

Oberlandesgericht Hamburg

Entscheidungen 07 / 2001



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 298/00 vom 26.07.2001

Rechtsgebiete:HWG, UWG
Leitsatz:Zur Werbung für ein nicht zugelassenes Arzneimittel gehört auch das Werben mit einer nicht zugelassenen Indikation. Das setzt im Einzelfall voraus, dass die Werbeangabe als Hinweis auf ein Anwendungsgebiet, für das das Arzneimittel nicht zugelassen ist, verstanden wird.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 298/00



OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 322/00 vom 26.07.2001

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zur Reichweite einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die

- sich auf eine redaktionell aufgemachte Anzeigenwerbung ("wie ... ersichtlich") bezieht;

- vom Verletzer abweichend von der in der Abmahnung vorgeschlagenen Fassung (hier: Drittwerbung mit veralteten IVW-Zahlen) abgegeben worden ist (hier: Schalten von Anzeigen mit veralteten IVW-Zahlen) und bei der in einem Begleitschreiben die Verantwortlichkeit für die beanstandete Handlungsweise zurückgewiesen wird.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 322/00

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 237/00 vom 26.07.2001

Rechtsgebiete:HWG, UWG
Leitsatz:1. Für die Dringlichkeit (§ 25 UWG) ist bei einer Arzneimittelwerbung auf diese in Deutschland abzustellen, nicht auf frühere Werbemaßnahmen in anderen Ländern betreffend den Wirkstoff oder für dortige Präparate.

2. Wird in der Arzneimittelwerbung gegenüber medizinischen Fachkreisen ein Begriff (hier: "spezifischer Hemmer") verwendet, der im Zusammenhang mit bestimmten Wirkstoffen (hier: Cyclooxygenase-2-Hemmer) auch in der Fachliteratur Eingang gefunden hat, so ist eine Irreführung nicht allein deswegen anzunehmen, weil der Wirkstoff von dritter Seite mit einem anderen Begriff (hier: "selektiver Hemmer") beschrieben wird. In so einem Fall kann auch nicht von einer für den Verkehr unbemerkten Mehrdeutigkeit ausgegangen werden.

3. Die Grundsätze zur gesundheitsbezogenen Werbung mit wissenschaftlich ungesicherten Angaben (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax) sind nicht anzuwenden, wenn (nur) der Bedeutungsinhalt einer Werbeäußerung streitig ist.

4. Wird aus der Werbung für ein Arthrosemittel nicht deutlich, dass es nicht die kausale Therapie, sondern nur die symptomatische betrifft, so ist das klarzustellen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 237/00

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 21/01 vom 26.07.2001

Rechtsgebiete:UWG
Leitsatz:Ein Gewinnspiel, bei dem Motive auf Flaschen-Etiketten zu sammeln sind, ist wettbewerbswidrig, obwohl auch die Möglichkeit besteht, telefonisch an dem Gewinnspiel teilzunehmen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 21/01


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