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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 31.10.2002, Aktenzeichen: 3 U 12/02 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 12/02

Urteil vom 31.10.2002


Leitsatz:Die Werbeaussage, T-Online sei "der zweitgrößte Onlinedienst der Welt überhaupt" ist irreführend. Der Verkehr erwartet nicht nur, daß T-Online die zweitmeisten Kunden hat, sondern auch, daß T-Online den zweitgrößten Nutzungsumfang aufweist und außerdem weltweit den zweitgrößten Online-Dienst unterhält.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3,
Verfahrensgang:LG Hamburg 416 O 114/01 vom 14.12.2001

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