JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 31.01.2007, Aktenzeichen: 5 U 47/06
| Leitsatz: | 1. Weist ein Unternehmen in einem (vergleichenden) werblichen Zusammenhang auf seine Größe/Marktstellung/Bedeutung unter Hinweis auf die - objektiv mehrdeutige - Bezugsgröße "Umsatz" hin, so hat es den relevanten Begriff zur Vermeidung irrtumsbedingter Fehlvorstellungen klarzustellen, wenn die Werbebehauptung allein in Bezug auf die Netto-Umsätze zutreffend, in Bezug auf die Brutto-Umsätze hingegen falsch ist. 2. Diese Verpflichtung gilt in besonderer Weise dann, wenn der Werbende in seiner Selbstdarstellung auf der eigenen Internetseite sowohl den Netto-Umsatz als auch den Brutto-Umsatz als Vergleichsgröße verwendet. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3, UWG § 5 Abs. 3, UWG § 6 Abs. 1, |
| Stichworte: | Brutto-Umsatz, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 315 O 776/05 vom 08.02.2006 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 31.01.2007, Aktenzeichen: 5 U 47/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 31.01.2007, 5 U 47/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum