( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 29.08.2002, Aktenzeichen: 3 U 25/02 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 25/02

Urteil vom 29.08.2002


Leitsatz:1. Die Werbeangabe: "Ich konnt's kaum glauben, aber mein Cholesterin ist deutlich runter gegangen" (hier: durch Wiedergabe von Äußerungen Dritter im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 LMBG) für ein Streichfett mit cholesterinsenkender Wirkung ist schon nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG unzulässig.

Auch der Hinweis auf Krankheitssymptome kann einen Krankheits bezug herstellen, das ist vorliegend jeweils wegen der Angabe "deutlich runter gegangen" der Fall, weil demgemäß erhöhte LDL-Cholesterinwerte ein bedeutsamer Risikofaktor vor allem für Koronarerkrankungen sind.

2. Weder die Etikettierungs-Richtlinie 79/112/EWG noch die Diät-Rahmenrichtlinie 89/398/EWG stehen dem Verbot entgegen. Der Umstand, dass der Hersteller des Streichfetts wegen einer Entscheidung der EU-Kommission gehalten ist, auf die cholesterinsenkende Bestimmung des Lebensmittels auch in der Werbung hinzuweisen, rechtfertigt die beanstandete Angabe zur "deutlichen" Senkung nicht.
Rechtsgebiete:LMBG, UWG
Vorschriften:LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 1, LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 4, UWG § 1,
Verfahrensgang:LG Hamburg vom 11.01.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 29.08.2002, Aktenzeichen: 3 U 25/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamburg/olg-hamburg-urteil-vom-29-08-2002-az-3-u-2502

"OLG-HAMBURG - 29.08.2002, 3 U 25/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN