JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 28.11.2002, Aktenzeichen: 3 U 124/02
| Leitsatz: | 1. Wird zur cholesterinspiegelsenkenden Wirkung einer Diäthalbfettmargarine - im Zusammenhang mit einem "Internationalen Ernährungskongreß" - auf "aktuelle Studien" und auf Empfehlungen von "Experten" Bezug genommen, so handelt es sich um Werbung mit einem Hinweis auf "ärztliche Gutachten" und auf "ärztliche Empfehlungen". Ob § 18 Abs. 1 Nr. 2 gemäß den Vorschriften des EG-Rechts dahin auszulegen ist, daß die Bestimmung nur anwendbar ist, wenn zugleich die Voraussetzungen von Nr. 1 gegeben sind, bleibt offen. 2. Jedenfalls liegen irreführende Aussagen vor, wenn es tatsächlich um ( rein ) ernährungswissenschaftliche Stellungnahmen handelt. |
| Rechtsgebiete: | LMBG |
| Vorschriften: | LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 2, LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 5 b, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 416 O 28/02 vom 07.06.2002 |
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