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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 28.11.2002, Aktenzeichen: 3 U 124/02 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 124/02

Urteil vom 28.11.2002


Leitsatz:1. Wird zur cholesterinspiegelsenkenden Wirkung einer Diäthalbfettmargarine - im Zusammenhang mit einem "Internationalen Ernährungskongreß" - auf "aktuelle Studien" und auf Empfehlungen von "Experten" Bezug genommen, so handelt es sich um Werbung mit einem Hinweis auf "ärztliche Gutachten" und auf "ärztliche Empfehlungen".

Ob § 18 Abs. 1 Nr. 2 gemäß den Vorschriften des EG-Rechts dahin auszulegen ist, daß die Bestimmung nur anwendbar ist, wenn zugleich die Voraussetzungen von Nr. 1 gegeben sind, bleibt offen.

2. Jedenfalls liegen irreführende Aussagen vor, wenn es tatsächlich um ( rein ) ernährungswissenschaftliche Stellungnahmen handelt.
Rechtsgebiete:LMBG
Vorschriften:LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 2, LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 5 b,
Verfahrensgang:LG Hamburg 416 O 28/02 vom 07.06.2002

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