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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 28.09.2006, Aktenzeichen: 3 U 259/05 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 259/05

Urteil vom 28.09.2006


Leitsatz:1. Werden zwei Arzneimittel im Rahmen gesonderter Zulassungsstudien jeweils gegen dieselbe Kontrollmedikation getestet, sind in der Regel nicht die isolierten Messergebnisse der sog. Studienarme, sondern nur das Verhältnis des jeweiligen Studienarms zum jeweiligen Kontrollarm unmittelbar vergleichbar.

2. Der -falsche- Eindruck einer unmittelbaren Vergleichbarkeit der isolierten Messergebnisse der sog. Studienarme, kann sich - auch bei einer Darstellung in zwei getrennten Blockdiagrammen - aus der im Übrigen identischen grafischen Gestaltung ergeben.
Rechtsgebiete:HWG, UWG
Vorschriften:HWG § 3, UWG § 3, UWG § 5 Abs. 1, UWG § 6 Abs. 2, UWG § 8 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Hamburg 312 O 286/05 vom 08.11.2005

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