( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 27.08.2004, Aktenzeichen: 5 U 192/03 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 192/03

Urteil vom 27.08.2004


Leitsatz:1. Die besonderen Umstände, die hinzutreten müssen, um die Wettbewerbswidrig des Eindringens in einen fremden Kundenkreis zu begründen können nach der Zielsetzung der Anspruchsnorm aus §§ 3, 4 Nr. 10 UWG n.F. nur in solchen Handlungen oder Auswirkungen liegen, deren Sittenwidrigkeit gerade den Wettbewerbsbezug einer konkreten Handlung gegenüber dem Mitbewerber betreffen. Sonstige nachteilige Auswirkungen - insbesondere Auswirkungen auf den umworbenen Kunden selbst - stehen im Regelfall außerhalb des Schutzbereichs der verletzten Wettbewerbsnorm.

2. Ein Wettbewerber ist im Regelfall nicht befugt,, aus Maßnahmen, die die Gefährdung der Gesundheit eines Patienten mit sich bringen, Unterlassungsansprüche gegen einen Mitbewerber herzuleiten. Durch solche Auswirkungen wird in erster Linie nicht sein eigener Rechtskreis, sondern derjenige des Patienten (bzw. von dessen Angehörigen) betroffen ist, denen hieraus allgemeine zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verletzer erwachsen.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG n.F. § 4 Nr. 10, UWG n.F. § 3, UWG a.F. § 1,
Stichworte:Insulinspritze,
Verfahrensgang:LG Hamburg 416 O 139/03 vom 26.09.2003
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 27.08.2004, Aktenzeichen: 5 U 192/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamburg/olg-hamburg-urteil-vom-27-08-2004-az-5-u-19203

"OLG-HAMBURG - 27.08.2004, 5 U 192/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN