JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 27.02.2003, Aktenzeichen: 5 U 85/02
| Leitsatz: | 1. Ein Verlagsunternehmen verstößt bei der Preisbindung von Zeitschriften gegen die ihm im Verhältnis zu den preisgebundenen Händlern aus § 242 BGB obliegenden Leistungstreue und Rücksichtnahmepflichten, wenn es selbst bei der Abonnentenwerbung unter erheblicher Anlockwirkung mit Preisvorteilen und Zugaben wirbt, die über die Grenzen hinausgehen, die sich die betreffende Branche in Wettbewerbsregeln im Wege der Selbstbindung selbst gesetzt hat. 2. In einem derartigen Fall können sich eine Vielzahl positiver Forderungsverletzungen von Individualverträgen, durch die das preisbindende Unternehmen nachhaltig in das wettbewerbliche Marktgeschehen eingreift und die Gleichgewichtslage zwischen Einzelverkauf und Abonnementvertrieb zu seinen Gunsten verschiebt, gleichzeitig als sittenwidriges Wettbewerbsverhalten i.S.v. § 1 UWG darstellen (im Anschluss an OLG Hamburg WRP 88, 114, 116 - Bestatterwerbung). |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 1, UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 312 O 47/02 vom 07.05.2002 |
| Rechtskraft: | ja |
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