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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 27.02.2003, Aktenzeichen: 3 U 232/01 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 232/01

Urteil vom 27.02.2003


Leitsatz:1. Es wird in unzulässiger Weise für ein nicht zugelassenes Anwendungsgebiet geworben, wenn der Verkehr annehmen kann, er könne eine Erkrankung allein mit dem beworbenen Arzneimittel behandeln, dieses aber nur "zur unterstützenden Therapie" der Erkrankung zugelassen ist.

2. Gewinnt ein - isoliert betrachtet - neutraler Satz, der als solcher nicht zu beanstanden ist, seinen rechtswidrigen Gehalt aus dem werblichen Umfeld der An zeige, weil dieser Zusammenhang ihm einen bestimmten Sinn gibt und zu einem entsprechenden Verständnis des Betrachters führt, dann trifft der Antrag, der diese Aussage isoliert zum Gegenstand macht, nicht das Charakteristische der konkreten Verletzungsform.
Rechtsgebiete:UWG, HWG
Vorschriften:UWG § 1, UWG § 3, HWG § 3 a,
Stichworte:"Jucurba",
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 0 895/00 vom 10.05.2001

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