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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 26.09.2002, Aktenzeichen: 3 U 69/02 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 69/02

Urteil vom 26.09.2002


Leitsatz:Das für nicht zugelassene Arzneimittel nach § 3 a HWG bestehende Werbeverbot betrifft grundsätzlich auch das Werben für ein zugelassenes Arzneimittel (hier: CSE-Hemmer) mit einer nicht zugelassenen Indikation (hier: KHK, Diabetes), davon sind aber Werbehinweise nur auf Wirkungen des Arzneimittels zu unterscheiden. Von einer bloßen Wirkangabe ist im Einzelfall auszugehen, wenn nur auf das gleich hohe Mortalitätsrisiko der Cholesterin-Patienten bei KHK und Diabetes hingewiesen wird.
Rechtsgebiete:HWG, UWG
Vorschriften:HWG § 3 a, UWG § 1,
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 O 720/01 vom 21.12.2001

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