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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 26.07.2001, Aktenzeichen: 3 U 322/00 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 322/00

Urteil vom 26.07.2001


Leitsatz:Zur Reichweite einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die

- sich auf eine redaktionell aufgemachte Anzeigenwerbung ("wie ... ersichtlich") bezieht;

- vom Verletzer abweichend von der in der Abmahnung vorgeschlagenen Fassung (hier: Drittwerbung mit veralteten IVW-Zahlen) abgegeben worden ist (hier: Schalten von Anzeigen mit veralteten IVW-Zahlen) und bei der in einem Begleitschreiben die Verantwortlichkeit für die beanstandete Handlungsweise zurückgewiesen wird.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 339,
Verfahrensgang:LG Hamburg 312 O 482/00

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