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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 26.05.2005, Aktenzeichen: 5 U 147/04 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 147/04

Urteil vom 26.05.2005


Leitsatz:Der Inhaber der u.a. für Bekleidungsstücke eingetragenen deutschen Wort/Bildmarke "Seid Bereit JP" ( Nr. 30417082 ), einem Abzeichen der Jugendorganisation "Junge Pioniere" der DDR, kann die Unterlassung der Verwendung dieses Zeichens durch einen Dritten auf der Frontseite eines T-Shirts verlangen. Das Verletzungsgericht ist an die Markeneintragung gebunden. Jedenfalls rechtlich erhebliche Anteile des Verkehrs kennen die frühere Bedeutung dieses Zeichens nicht und werden ihm unter Berücksichtigung des Verkehrsverständnisses in der Textilbranche eine herkunftshinweisende Bedeutung beimessen.
Rechtsgebiete:MarkenG
Vorschriften:MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 5,
Stichworte:"Junge Pioniere",
Verfahrensgang:LG Hamburg 312 0 600/04 vom 10.8.2004
Rechtskraft:ja

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