JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 26.04.2006, Aktenzeichen: 5 U 105/05
| Leitsatz: | 1. Bei einer Bildmarke, die die Warenform eines Getränks (hier: papierumwickelte Underberg-Flasche) zeigt, das bislang lediglich als Portionsflasche (z.B. 20 ml) auf dem Markt vertrieben worden und dem Verkehr seit langem ausschließlich in dieser Form bekannt ist, besteht Verwechslungsgefahr gegenüber ähnlichen Ausstattungen papierumwickelter Flaschen nur in dem (erweiterten) Bereich von Portionsflaschen, nicht aber von handelsüblichen Großflaschen (z.B. 0,7 l ), selbst wenn die Markeneintragung ohne einschränkende Größenangaben erfolgt ist. 2. Auch unter Berücksichtigung angemessener Ausweitungstendenzen der zukünftigen Kennzeichenverwendung gewährt die Eintragung einer Marke für einen bestimmten Farbton keinen Schutz gegenüber sämtlichen anderen Farbgestaltungen. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Vorschriften: | MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, |
| Stichworte: | Portionsflasche, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 312 O 736/04 vom 10.06.2005 |
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