JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 25.07.2002, Aktenzeichen: 3 U 259/00
| Leitsatz: | Ein Markeninhaber, der eine von einem Parallelimporteur neu hergestellte Verpackung für ein Markenmedikament im Hinblick auf mehrere Einzelheiten beanstandet, nicht aber die Tatsache, daß überhaupt eine neue Verpackung hergestellt worden ist, verwirkt damit nicht das Recht, auch diesen Umstand später zu rügen, wenn es an jedem Anhaltspunkt für die Annahme fehlt, ihm sei ein Rügerecht im Hinblick auf diesen Umstand bewußt gewesen. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, BGB |
| Vorschriften: | MarkenG § 14, BGB § 242, |
| Stichworte: | Catapresan, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg vom 26.09.2000 |
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