Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 25.07.2002, Aktenzeichen: 3 U 259/00 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 259/00

Urteil vom 25.07.2002


Leitsatz:Ein Markeninhaber, der eine von einem Parallelimporteur neu hergestellte Verpackung für ein Markenmedikament im Hinblick auf mehrere Einzelheiten beanstandet, nicht aber die Tatsache, daß überhaupt eine neue Verpackung hergestellt worden ist, verwirkt damit nicht das Recht, auch diesen Umstand später zu rügen, wenn es an jedem Anhaltspunkt für die Annahme fehlt, ihm sei ein Rügerecht im Hinblick auf diesen Umstand bewußt gewesen.
Rechtsgebiete:MarkenG, BGB
Vorschriften:MarkenG § 14, BGB § 242,
Stichworte:Catapresan,
Verfahrensgang:LG Hamburg vom 26.09.2000

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 25.07.2002, Aktenzeichen: 3 U 259/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 25.07.2002, 3 U 259/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum