Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 24.06.2004, Aktenzeichen: 3 U 133/03 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 133/03

Urteil vom 24.06.2004


Leitsatz:1. Ein TV-Spot mit vergleichender Preiswerbung eines Telefondienstanbieters ist im Ein-zelfall irreführend, wenn sich der Tarifvergleich vermeintlich einschränkungslos auf "deutschlandweite Ferngespräche" bezieht, tatsächlich aber ein Teil der Ferngespräche (mit Ortsvorwahl "0") und bestimmte Zeiten ausgenommen sind, ohne dass das im Spot deutlich wird.

2. Bei dem Hinweis auf "vergleichbare Minutenpreise" ohne bzw. mit "zusätzlicher monatli-cher Grundgebühr" in der vergleichenden Preiswerbung erwartet man in etwa gleiche Minu-tenpreise, und zwar ohne Anrechnung der Grundgebühr.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG a.F. § 3,
Verfahrensgang:LG Hamburg 416 O 28/03 vom 11.07.2003
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 24.06.2004, Aktenzeichen: 3 U 133/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 24.06.2004, 3 U 133/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum