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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 24.04.2003, Aktenzeichen: 5 U 168/02 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 168/02

Urteil vom 24.04.2003


Leitsatz:1. Ein Internet-Handelsunternehmen, das sich auf seiner Homepage nicht im Zusammenhang mit seinem Warenangebot, sondern unter der Rubrik "Jobangebote" einer Spitzenstellung berühmt ( "führender Anbieter von home-electronics" ), handelt ebenfalls zu Zwecken des Wettbewerbs.

2. Eine unrichtige Spitzenstellungsberühmung im Zusammenhang mit Stellenanzeigen im Internet ist eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung im Sinne des § 3 UWG.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 1, UWG § 3,
Verfahrensgang:LG Hamburg vom 30.07.2002
Rechtskraft:ja

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