( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 23.11.2006, Aktenzeichen: 3 U 110/06 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 110/06

Urteil vom 23.11.2006


Leitsatz:Die Werbeangabe eines Rechtsschutzversicherers "Für Sie und Ihr Recht kämpft niemand so wie ROLAND" wird jedenfalls nicht generell als Sachaussage im Sinne des § 5 Abs. 2 UWG verstanden; dass sie nach "Art" einer Alleinstellungsbehauptung gebildet ist, reicht als solches dafür nicht aus. In der Verwendungsform der konkreten Anzeige gibt es mehrfach Anspielungen auf das Kämpfen und den Einsatz des Versicherers "für seine Kunden". Darin eingebettet ist die beanstandete Werbeaussage ebenfalls nur ein Hinweis auf das "kämpferische" aktive Tun, ohne dass damit über den Erfolg des Werbenden etwas Konkretes gesagt wäre. Der Referenzverbraucher hat mangels greifbaren Hinweises keinen Grund für die Annahme, die Antragsgegnerin sei z. B. Marktführerin oder sonst in einer Alleinstellung (etwa in der Zahl der Versicherten oder in der Kundenzufriedenheit).
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 5,
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 O 243/06 vom 26.04.2006

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 23.11.2006, Aktenzeichen: 3 U 110/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamburg/olg-hamburg-urteil-vom-23-11-2006-az-3-u-11006

"OLG-HAMBURG - 23.11.2006, 3 U 110/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN