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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 23.06.2005, Aktenzeichen: 3 U 12/05 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 12/05

Urteil vom 23.06.2005


Leitsatz:1. Wird für eine Arzneimittelkombination mit dem Hinweis auf die "volle Dosis" mit der graphischen Darstellung zum Behandlungsverlauf geworben, die auf der Zeitachse bis zum "Monat 12" reicht, so entnimmt der Verkehr der Kurve mangels einschränkender Angaben, dass die Kombination mit der "vollen Dosis" für die 12 Monate unbedenklich angewendet werden kann; die Werbung ist irreführend, wenn die "volle Dosis" laut Fachinformation schon nach dem ersten Monat reduziert werden soll. Wenn die Graphik aus einer Studie stammt und deswegen nicht verändert werden kann, muss die Einschränkung anderweitig erfolgen.

2. Werden in der Pharmawerbung Wirkungen beschrieben und dabei nur ein Arzneimittel genannt, so handelt es sich um Werbung mit einer nicht zugelassenen Indikation (§ 3 a HWG), wenn das beworbene Arzneimittel hierfür nur in Kombination mit weiteren Präparaten arzneimittelrechtlich zugelassen ist. Eine solche Werbung ist zugleich irreführend (§ 3 HWG).
Rechtsgebiete:HWG, UWG
Vorschriften:HWG § 3, HWG § 3a, UWG § 3, UWG § 4 Nr. 11,
Verfahrensgang:LG Hamburg 327 O 435/04 vom 03.11.2005

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