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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 23.01.2008, Aktenzeichen: 5 U 211/06 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 211/06

Urteil vom 23.01.2008


Leitsatz:1. Bewirbt ein Unternehmen im Ausland (lizenzfrei) zu erwerbende Nachbauten von Design-Objekten (hier: Bauhaus-Möbel) so kann eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise nach der Gesamtgestaltung der Anzeige zu der (unzutreffenden) Annahme geleitet werden, es handele sich um eine besonders günstige Gelegenheit zum Erwerb der in Deutschland begehrten Original-Design-Objekte, die nach dem inländischen Verkehrsverständnis auf den Original-Hersteller bzw. den exklusiven Lizenznehmer des Urhebers für einen Vertrieb dieser Designobjekte in Deutschland zurückgehen.

2. Selbst wenn einzelne anpreisende Aussage einer Werbeanzeige isoliert betrachtet zutreffend bzw. nicht hinreichend geeignet sind, kaufrelevante Fehlvorstellung auszulösen, kann die Kombination mehrerer Aussagen dieser Art den angesprochenen Verbraucher zu der unzutreffenden Annahme führen, es biete sich ihm die Möglichkeit des verbilligten Erwerbs von Markenware im Rahmen einer besonderen Verkaufsaktion. Den Werbenden trifft eine Aufklärungspflicht, einem derartigen Irrtum entgegen zu wirken.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 5,
Stichworte:Bauhaus-Klassiker,
Verfahrensgang:LG Hamburg, 312 O 188/06
Rechtskraft:ja

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