JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 21.08.2003, Aktenzeichen: 3 U 16/03
| Leitsatz: | Die irreführende Werbeanzeige einer Einkaufsgemeinschaft von vielen Einzelhändlern ist dem einzelnen angeschlossenen Unternehmen zuzurechnen, da es gegen die auch in seinem Interesse geschaltete Werbung hätte vorgehen können. Der Umstand, dass die Einkaufsgemeinschaft als Aktiengesellschaft organisiert ist und deren Aktionäre die Einzelhändler sind, steht dem nicht entgegen. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG vor § 1, UWG § 13 Abs. 4, |
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