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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 21.05.2008, Aktenzeichen: 5 U 92/07 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 92/07

Urteil vom 21.05.2008


Leitsatz:1. Die Umwandlung eines markenrechtlich geschützten Begriffs in ein sachbeschreibendes Freizeichen beurteilt sich nicht danach, welche Verwendungsform im Verkehr überwiegt, sondern kommt nur in Betracht, wenn der Begriff seine Funktion als Marke vollständig und endgültig verloren hat.

2. Eine auf einem konkreten Produkt kennzeichnend angebrachte Gesambezeichnung ("Sumitomo Bakelite") kann von den angesprochenen Verkehrskreisen - je nach den Umständen des Einzelfalls - selbst dann als Zusammensetzung aus einem Firmenschlagwort als Hersteller- bzw. Unternehmensbezeichnung ("Sumitomo") und einer Produktmarke ("Bakelite") verstanden werden, wenn daneben eine gleichnamige Unternehmensbezeichnung existiert.
Rechtsgebiete:MarkenG
Vorschriften:MarkenG § 14 Abs. 2, MarkenG § 14 Abs. 5,
Verfahrensgang:LG Hamburg, 315 O 838/06 vom 28.03.2007
Rechtskraft:ja

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