JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 21.05.2008, Aktenzeichen: 5 U 92/07
| Leitsatz: | 1. Die Umwandlung eines markenrechtlich geschützten Begriffs in ein sachbeschreibendes Freizeichen beurteilt sich nicht danach, welche Verwendungsform im Verkehr überwiegt, sondern kommt nur in Betracht, wenn der Begriff seine Funktion als Marke vollständig und endgültig verloren hat. 2. Eine auf einem konkreten Produkt kennzeichnend angebrachte Gesambezeichnung ("Sumitomo Bakelite") kann von den angesprochenen Verkehrskreisen - je nach den Umständen des Einzelfalls - selbst dann als Zusammensetzung aus einem Firmenschlagwort als Hersteller- bzw. Unternehmensbezeichnung ("Sumitomo") und einer Produktmarke ("Bakelite") verstanden werden, wenn daneben eine gleichnamige Unternehmensbezeichnung existiert. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Vorschriften: | MarkenG § 14 Abs. 2, MarkenG § 14 Abs. 5, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg, 315 O 838/06 vom 28.03.2007 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 21.05.2008, Aktenzeichen: 5 U 92/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 21.05.2008, 5 U 92/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum