JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 21.02.2007, Aktenzeichen: 5 U 6/06
| Leitsatz: | 1. Bücher und Lesezeichen gehören kennzeichenrechtlich bei der Beurteilung eines Werktitelschutzes unterschiedlichen Werkkategorien an. Gleichwohl kann zwischen diesen unterschiedlichen Waren wettbewerbsrechtlich die Gefahr einer Herkunftstäuschung bestehen.erk 2. Eine wettbewerbsrechtlich unlautere Nachahmung i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG liegt auch dann vor, wenn der Verletzer zwar ausschließlich von gängigen (gemeinfreien) Gestaltungselementen Gebrauch macht, diese aber in einer Art und Weise gestalterisch miteinander kombiniert, die die angesprochenen Verkehrskreise konkret auf die (vermeintliche) Herkunft aus einem anderen Unternehmen hinzuweisen geeignet sind. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, UWG |
| Vorschriften: | MarkenG § 5 Abs. 3, MarkenG § 15 Abs. 2, UWG § 4 Nr. 9, |
| Stichworte: | Einfach mal abhängen, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 312 O 533/05 vom 08.11.2005 |
| Rechtskraft: | ja |
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