( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 21.02.2007, Aktenzeichen: 5 U 6/06 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 6/06

Urteil vom 21.02.2007


Leitsatz:1. Bücher und Lesezeichen gehören kennzeichenrechtlich bei der Beurteilung eines Werktitelschutzes unterschiedlichen Werkkategorien an. Gleichwohl kann zwischen diesen unterschiedlichen Waren wettbewerbsrechtlich die Gefahr einer Herkunftstäuschung bestehen.erk

2. Eine wettbewerbsrechtlich unlautere Nachahmung i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG liegt auch dann vor, wenn der Verletzer zwar ausschließlich von gängigen (gemeinfreien) Gestaltungselementen Gebrauch macht, diese aber in einer Art und Weise gestalterisch miteinander kombiniert, die die angesprochenen Verkehrskreise konkret auf die (vermeintliche) Herkunft aus einem anderen Unternehmen hinzuweisen geeignet sind.
Rechtsgebiete:MarkenG, UWG
Vorschriften:MarkenG § 5 Abs. 3, MarkenG § 15 Abs. 2, UWG § 4 Nr. 9,
Stichworte:Einfach mal abhängen,
Verfahrensgang:LG Hamburg 312 O 533/05 vom 08.11.2005
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 21.02.2007, Aktenzeichen: 5 U 6/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamburg/olg-hamburg-urteil-vom-21-02-2007-az-5-u-606

"OLG-HAMBURG - 21.02.2007, 5 U 6/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN