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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 20.09.2007, Aktenzeichen: 3 U 30/07 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 30/07

Urteil vom 20.09.2007


Leitsatz:Werden Flugreisen mit einem "ab"-Preis unter Nennung des Zielflughafens und mit der Angabe "incl. Steuern & Gebühren" beworben, so erwartet der Verkehr mangels aufklärenden Hinweises nicht, dass für ein aufzugebendes Gepäckstück - anders als beim Handgepäck - immer noch Zusatzkosten anfallen. Dass der Durchschnittsverbrauchers erwarten würde, bei Angeboten sog. "Billigflüge" sei durchweg kein Freigepäck im Preis enthalten, kann nicht angenommen werden.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 5,
Verfahrensgang:LG Hamburg, 315 O 776/06 vom 20.12.2006

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