JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 20.09.2007, Aktenzeichen: 3 U 30/07
| Leitsatz: | Werden Flugreisen mit einem "ab"-Preis unter Nennung des Zielflughafens und mit der Angabe "incl. Steuern & Gebühren" beworben, so erwartet der Verkehr mangels aufklärenden Hinweises nicht, dass für ein aufzugebendes Gepäckstück - anders als beim Handgepäck - immer noch Zusatzkosten anfallen. Dass der Durchschnittsverbrauchers erwarten würde, bei Angeboten sog. "Billigflüge" sei durchweg kein Freigepäck im Preis enthalten, kann nicht angenommen werden. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 5, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg, 315 O 776/06 vom 20.12.2006 |
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